Das Gebäudeenergiegesetz kommt in 2018

Referentenentwurf liegt seit Januar 2017 vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) haben am 23.01.2017 einen Referentenentwurf für das Gesetz „zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kältebereitstellung in Gebäuden“ vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht werden. Es soll das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzen und in einem neuen „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) zusammenführen.

Schwerpunktthemen des GEG

  • Anforderungen an Neubauten
  • Primärenergie und CO2-Emissionen
  • Niedrigstenergiegebäude ab 2019
  • Nutzung Erneuerbarer Energien
  • Anrechnung von Strom aus Erneuerbaren Energien
  • Anforderungen an Bestandsgebäude
  • Berechnungsverfahren
  • Energieausweise

Weitere Infos zum Gesetzentwurf für das GEG

Das Ökozentrum Nordrhein-Westfallen stellt auf seiner Webseite eine Zusammenfassung des Gesetzesentwurfes vor.
Link zum Ökozentrum

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