TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte überarbeitet

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Abeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und bei Bedarf in unregelmäßigen Abständen angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt die TRGS im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt. Neben allgemeinen Erläuterungen zur Festlegung der Werte sind einzelne Stoffe und die entsprechenden Grenzwerte aufgelistet, z.B. für Bisphenol A, Phenol, Styrol. Anhand der CAS-Nummer sind weitere Recherchen möglich.
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