Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 29.03.2024

 

Zimmerlautstärke als Maßstab für Ruhestörungen

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Der Begriff "Zimmerlautstärke" spielt in unzähligen Gerichtsprozessen eine große Rolle. Dabei verlaufen die Streitigkeiten wegen Nachbarschaftslärm meistens sehr individuell. Die Gerichtsakten berichten von streitenden Ehepaaren, auf den Boden stampfenden Kindern, stundenlangem Üben von Berufsmusikern, nächtlichem Duschen, Hundegebell oder Diskomusik. In den letzten Jahren hält eine neue Art von Lärmquelle Einzug in das Prozessgeschehen: lang anhaltende, gleichförmige Brummtöne aus der Nachbarwohnung sorgen bei den Betroffenen für schlaflose Nächte, Kopfschmerzen oder Bluthochdruck. Was liegt also näher, den Begriff "Zimmerlautstärke" im Zusammenhang mit Brummtönen eingehender zu beleuchten.

Zimmerlautstärke als dehnbarer Begriff

Betroffene und Lärmgutachter suchen vergeblich eine gesetzliche Regelung von zulässigen Schall-pegeln im Zusammenhang mit Nachbarschaftslärm. Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, feste Werte in Dezibel (A) vorzugeben, da die Geräusche in ihrer Art und Zeitdauer sehr individuell ausfallen. Ständig wiederkehrendes Türenschlagen bemisst sich anders als nächtlicher Partylärm oder der "Genuss" von Fernsehsendungen, bei denen die Geräuschkulisse durch einen Subwoofer unterstützt wird. Dennoch haben sich Gerichte in jahrzehntelanger Rechtsprechung an messbare Schallpegel herangetastet. So gilt als Obergrenze des zumutbaren Lärms ein Schallpegel von 40 dB(A) während des Tages; in der Nacht sollte der Pegel nicht mehr als 30 dB(A) betragen.

Das Empfinden des "Durchschnittsmenschen" ab Maßstab

Der verständige Durchschnittsmensch muss einschätzen, ob ein störendes Geräusch noch akzeptabel ist oder nicht, so die Rechtssprechung. Ein paar Beispiele sollen darlegen, wie Gerichte in der Vergangenheit entschieden haben. Im Zeichen der Kinderfreundlichkeit gilt nächtliches Schreien von Säuglingen nicht als Ruhestörung. Hundegebell sollte nicht länger als eine halbe Stunde pro Tag dauern. Ein Konzertmusiker darf mindestens zwei Stunden pro Tag üben. Als Nachtruhe gilt der Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr früh. In dieser Phase sind lärmende Aktionen der Wohnungsbesitzer nicht gestattet. Einzelne Ausnahmen sind auch hier möglich, z.B. nächtliches Duschen bis zu zehn Minuten am Stück ist zulässig.

Einordnung von tieffrequenten Geräuschen als Ruhestörung

Es muss nicht immer der Partylärm sein, der Menschen in den Wahnsinn treibt. Besonders störend gilt ein gleichförmiges, läng andauerndes Brummen oder Pfeifen. Die Pegel sind kaum hörbar, liegen oft unterhalb von 30 dB(A). In diesem Fall muss das Geräusch mit dem Schallpegelmessgerät in einzelne Terzbänder zerlegt werden. Gemessen wird ohne und mit dem fremden Störgeräusch. Bewegt sich der Schallpegel in mindestens einem Terzband drei Dezibel über dem Normalzustand, liegt bereits eine auffällige Situation vor.

Nachweis von Störgeräuschen

Bei gut hörbaren Geräuschen, wie ständigem Türen schlagen oder Abspielen von lauter Musik, genügt es, Zeugenaussagen zu sammeln und ein Lärmprotokoll zu führen. Das Aufnehmen der Geräuschquelle mit einem Recorder dient als weiteres Beweismittel im Streitfall. Das Auftreten von tiefen Geräuschen sollte ebenfalls nach Häufigkeit und Zeitdauer schriftlich in einem Protokoll festgehalten werden. Zusätzlich empfiehlt es sich, den Schallpegel von einem Gutachter messen zu lassen. Die Auswertung der Geräuschdaten erfolgt frequenzselektiv. Wie oben beschrieben, sind dabei Abweichungen in den einzelnen Terzbändern im Messbericht darzustellen und zu bewerten. Moderne Messgeräte zeichnen den Schallpegel auch als Audiodatei auf. Damit stünde im Streitfall ein weiteres Beweismittel zur Verfügung.
Bildquelle: shutterstock.com

Weitere Informationen

de.wikipedia.org/wiki/Zimmerlautst%C3%A4rke
www.anwalt.org/ruhestoerung/
www.mieterbund.de/index.php
www.promietrecht.de/Mangel/einzelne-Maengel/Laerm/Zimmerlautstaerke-wann-liegt-eine-Ruhestoerung-vor-E2498.htm
openjur.de/u/443640.html





 


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