Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 25.04.2024

 

Wohnen trotz Lärm

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Hamburg – Die Hansestadt versucht langfristig, den Konflikt zwischen Innenstadtentwicklung, Gewerbeansiedlung und Straßenlärm zu lösen. Mit der Wohnungswirtschaft wurde ein "Bündnis für Wohnen" eingegangen. Die Zersiedelung der Außenbereiche soll vermieden und vorhandene Grünflächen in der Stadt geschützt werden. Absolute Priorität hat die Konzentration auf Nachverdichtung und Konversionsflächen. Innenstadtprojekte kommen jedoch unvermeidlich in die Nachbarschaft von Verkehrsachsen, Gewerbegebiete und Sportanlagen. Die planerische Herausforderung besteht somit in der Vermeidung von Lärm und Luftschadstoffen.

Gesamtstädtische Maßnahmen zur Lärmminderung reichen nicht aus

Die Auswertung der stragischen Lärmkartierung ergab, dass der Straßenverkehr die Hauptquelle für die Lärmbelästigung ist. Kleinräumige Maßnahmen wurden durchgeführt: Kreuzungsumbauten, Flüsterasphalt, Temporeduzierung. Ein LKW-Fahrverbot ist grundsätzlich möglich, müsste aber mit einem LKW-Führungssystem verbunden werden. Ein Verringerung der Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Nachtzeit ist im Konzept ebenfalls enthalten, erbringt nach Berechnungen aber nur 2-3 dB Lärmverringerung. In Summe gesehen reichen die o.g. Lärmvermeidungsstrategien nicht aus und müssen durch projektbezogene Maßnahmen ergänzt werden.

30 dB/A im Innenbereich

Die akustische Minimalforderung zielt auf einen Tagespegel außen von 70 dB/A und nachts von 60 dB/A ab. Um im Innenbereich der Wohnung einen Schallpegel von 30 dB/A zu gewährleisten, sind an die Bebauungsplanung hohe Ansprüche zu stellen. Zudem gilt, dass der Wert innen gemessen 0,5 Meter vor dem gekippten Fenster erreicht werden soll. Eine Umfrage des UBA 2011 hatte ergeben, dass 80% aller Deutschen die Möglichkeit eines kippbaren Fensters als unabdingbar für die Wohnqualität erachten.

Projektbezogene Lärmschutzmaßnahmen

Die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat den Leitfaden "Lärm in der Bauleitplanung 2010" entwickelt. Ein wesentliches Element ist die Grundrissplanung. Schlafräume und Kinderzimmer sollen an der lärmabgewandten Seite entstehen. Wo dies nicht durchgängig einzuhalten ist, werden die Aufenthaltsräume durch einen verglasten Balkon geschützt. Bestimmte Fensterkonstruktionen mit einer schallabsorbierenden Verkleidung von Fenstersturz und –laibung und einer Begrenzung der Kippweite wurden entwickelt. Diese sogenannten "Pixelfenster" ähneln in der Funktionsweise dem Kastenfenster. Die äußere Fensterebene ragt dabei aus dem Baukörper heraus und wird als Gestaltungselement der Fassade eingesetzt. Dadurch soll Schlafen bei gekipptem Fenster ermöglicht werden.
Die Lärmminderungsmaßnahmen sind bei Einfamilienhäusern jedoch kaum möglich. Die effektive Anwendung setzt mindestens vier- bis sechsgeschossige Mehrfamilienhäuser voraus. Im Idealfall wird vor die Wohnungen ein Lärmschutzriegel angesiedelt. Dazu bedarf es emissionsarmer Gewerbebetriebe, z.B. Büros oder Arztpraxen.

Integriertes Vorgehen

Zur Erreichung differenzierter und intelligenter Lärmschutzmaßnahmen ist eine intensive Begleitung der Projekte auf allen Verfahrensebenen erforderlich: Bebauungsplanverfahren, städtebauliche und hochbauliche Wettbewerbe, Baugenehmigungsverfahren. Dieser Aufwand ist notwendig, um eine gewisse Routine im Umgang mit erhöhten Schallschutzanforderungen bei allen Beteiligten zu fördern.

Literaturhinweis

Bönnighausen/Mundt: Lärmschutz durch Bauleitplanung – Hamburger Erfahrungen in Heft 3.2013 "Stadt statt Lärm" - Informationen zur Raumentwicklung – Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Bezogen werden kann die gesamte Broschüre mit 3 weiteren Schwerpunkten für 19,00 EUR über service@steiner-verlag.de

Bildquelle: hamburg.de

Link zu Schallschutzfenstern:

Weitere Informationen

www.hamburg.de/contentblob/3303900/data/schallschutz-bei-teilgeoeffneten-fenstern.pdf





 


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