Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 09.12.2025

 

Wie sich eine Asbestsanierung und eine Schimmelsanierung unterscheiden

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Arbeitsschutz und Schutz der Bewohner im Blickfeld -

Asbest- und Schimmelsanierungen unterscheiden sich deutlich, insbesondere bei den Arbeitsschutzmaßnahmen und dem Schutz der Bewohner. Die Asbestsanierung ist hochreguliert, gefährlicher und erfordert spezialisiertes Personal, spezielle Schutzmaßnahmen und meist drastischere Eingriffe für die Bewohner. Asbest unterliegt der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe). Die Gefahr geht bei Asbest vor allem von Fasern in der Luft aus, die als krebserregend eingestuft werden.
Die Schimmelsanierung hingegen ist weniger strikt geregelt, birgt aber auch gesundheitliche Risiken, vor allem bei Allergikern, immungeschwächten Menschen oder Kindern. Es gibt zwar kein einheitliches Gesetz, aber einschlägig sind auch hier die technischen Regeln für Gefahrstoffe, unter anderem die TRGS 524 und die TRGS 500, sowie die Empfehlungen des Umweltbundesamts. Bei Schimmel geht die Gesundheitsgefahr durch Sporen und Mykotoxine in der Raumluft aus.

Arbeitsschutzmaßnahmen für Sanierungsfirmen

Die Asbestsanierung muss von zugelassenen Fachfirmen mit Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 ausgeführt werden. Die Ausführenden benötigen Schutzanzüge vom Typ 5/6, geprüfte Atemschutzmasken mit mindestens FFP3-Standard. Staubfreies Arbeiten ist zwingend notwendig, insbesondere durch Einsatz von Spezialwerkzeugen mit Absaugung und durch Vorhalten von Unterdruckgeräten.
Zur Schimmelsanierung müssen nicht notwendigerweise zertifizierte Firmen herangezogen werden, aber Erfahrungen aus Referenzprojekten sind dringend zu empfehlen. Als Schutzkleidung sind FFP2-Masken, besser noch FFP3-Masken und Schutzanzüge zu empfehlen. Unterdruckhaltung bei starkem Befall und feuchtes Arbeiten zur Sporenbildung sollten beachtet werden.

Regeln zum Schutz der Bewohner und sonstige Empfehlungen

Bei einer Asbestsanierung gilt ein Zutrittsverbot des Sanierungsbereichs - in besonders gravierenden Fällen ist ein temporärer Auszug aus der Wohnung notwendig. Nach der Sanierung ist eine Freimessung der Raumluft durch zertifizierte Labore durchzuführen. Erst dann darf der Bereich wieder genutzt werden. Auftraggeber sollten darauf achten, dass die beauftragte Firma ihre Dokumentationspflichten erfüllt, dies gilt insbesondere für den Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung von asbesthaltigem Material.
Bei einer Schimmelsanierung können die Bewohner je nach Sanierungsumfang im Haus bleiben, sollten sich aber nicht im betroffenen Raum aufhalten. Eine Freimessung der Raumluft ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie ist aber aus Gründen der Gesundheitsvorsorge zu empfehlen. Das gleiche gilt für die Dokumentation der Sanierungsarbeiten: nicht zwingend vorgeschrieben, aber im Falle eines Rechtsstreites ebenfalls empfehlenswert.

Weitere Informationen

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news/schimmelpilze-gefaehrden-menschen-mit-geschwaechtem-immunsystem-957.html





 


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