
Holz übt auf viele Menschen eine faszinierende Wirkung aus -
Gleichwohl hat sich in Deutschland der Gedanke eingeprägt, dass Holz ständig in Gefahr ist, von Pilzen oder Bakterien zerstört zu werden. Nicht umsonst treibt es viele Hausbesitzer in die Baumärkte, um chemischen Holzschutz zu kaufen. Nach den Holzschutzmittelskandalen in den siebziger und achtziger Jahren darf die chemische Keule allerdings nur noch im Außenbereich eingesetzt werden. Die Biozidverordnung schreibt vor, dass die Produkte Gefahrenhinweise enthalten müssen und die Inhaltsstoffe auf den Etiketten zu kennzeichnen sind. Ökotest hatte bei seinen Testreihen jedoch festgestellt, dass Gefahrhinweise oft fehlten und die Inhaltsstoffe nicht vollständig deklariert waren. Der Käufer von Holzschutzmitteln muss davon ausgehen, dass kein Präparat frei von Giftstoffen ist. Selbst Produkte mit dem RAL-Kennzeichen sind gesundheitlich nicht unbedenklich. An konstruktive Bauteile darf sich der Laie gar nicht heranwagen. Dies ist Sache von Profis.<<< Podcast hören: Holzschutzmittel gasen lange aus >>>
Welche Holzschutzmaßnahmen dürfen Privatpersonen selbst durchführen?
Der Privatmann darf nur Bauteile mit nichttragender oder nichtaussteifender Funktion selbst behandeln, also Bauteile, welche nicht der bauaufsichtlichen Verwendung unterliegen. Dazu gehören in erster Linie Wand- oder Unterverschalungen, Fenster, Fensterläden und Außentüren. Weiterhin dürfen Gartenzäune, Gartenmöbel, Bänke oder Obstpfähle selbst gestrichen werden. Gemäß europäischer Biozidverordnung enthält ein Holzschutzmittel mindestens ein Biozid. Dazu kommen jede Menge Lösemittel, die beim Streichen eingeatmet werden. Sogenannte "biologische" Holzschutzmittel ohne Fungizide oder Insektizide sind bisher den Nachweis ihrer dauerhaften Wirksamkeit schuldig geblieben. Besser als Chemie anzuwenden ist die Auswahl geeigneter Holzsorten für den Außenbereich. Douglasie, Lärche oder Eiche sind witterungsbeständiger als Fichte oder Tanne. Kiefernholz ist anfällig gegen Blaufäule.Was sagt die DIN 68800 zum chemischen Holzschutz?
Diese Norm wurde jahrelang überarbeitet und schließlich im Jahre 2011 verabschiedet. Dabei wird dem baulich konstruktiven Holzschutz eindeutig ein höherer Stellenwert als dem chemisch vorbeugenden Holzschutz eingeräumt und es wird klargestellt, dass bauliche Maßnahmen in der Regel zu bevorzugen sind. Die Begründung: Chemische Holzschutzmaßnahmen sind nur begrenzt in der Lage, langfristig bauliche Mängel insbesondere im Feuchteschutz zu kompensieren. Zudem besteht gemäß Chemikalien- und Gefahrstoffrecht ein Vermeidungsgebot bedenklicher Substanzen. Chemische Schutzmaßnahmen sind gemäß Teil 3 der Norm jedoch erforderlich bei Konstruktionen, an denen die Kombination aus baulichen Maßnahmen gemäß Teil 2 der Norm und natürlich dauerhaften Holzarten keinen Schutzerfolg sicherstellt. Für tragende Bauteile wird diese Aussage als "Mussbestimmung" formuliert, für nicht tragende Bauteile als "Kannbestimmung", die gesondert zu vereinbaren ist.Warum ist die Kontamination mit Holzschutzmitteln in Innenräumen immer noch ein Thema?
Bis Ende der achtziger Jahre wurden in Innenräumen härteste Holzschutzmittel verwendet. Pentachlorphenol (PCP) und Lindan sind die bekanntesten Vertreter. Die gesundheitlichen Auswirkungen können gravierend sein. Unter anderem werden Schleimhautreizungen, Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen, Glieder- und Muskelschmerzen genannt. In Summe ergibt sich oft das chronische Erschöpfungs- und Ermüdungssyndrom. Lindan wirkt als Nervengift. Die Symptome können Zittern oder Muskelkrämpfe sein. Beide Holzschutzmittel werden als krebserregend eingestuft. PCP und Lindan haben einen sehr niedrigen Dampfdruck und gasen deshalb langsam aus. PCP wurde in Deutschland Ende 1989 verboten. Dennoch ist das Gift immer noch in Wohnräumen nachweisbar. Im Rahmen einer Holzschutzmittelsanierung ist zu überprüfen, ob eine Sekundärkontamination von Schurwollteppichen, Baumwollstoffen, Holz oder Kleidung vorliegt. Baubiologen erklären, welche Art von Probennahme im speziellen Fall zur Anwendung kommen sollte.Weitere Informationen
www.oekotest.de/bauen-wohnen/www.umweltanalytik.com/lexikon/ing15.htm
www.umweltmesstechnik-bayreuth.de/schadstoffe/holzschutzmittel.php