Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 27.04.2024

 

Vorsicht bei dubiosen Mauertrocknungsverfahren

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Feuchte Wände sind der Schrecken jedes Bauherren. Die Ursachen können vielfältig sein: Fehlende horizontale und vertikale Abdichtung, Wasserrohrbruch, Tauwasserniederschlag in Verbindung mit mangelnder Wärmedämmung und ähnliches.
Jedes Problem schreit nach einer Lösung. Deshalb bietet manch findiger Unternehmer Methoden an, bei denen der Baukörper mechanisch nicht bearbeitet werden muss, d. h. kein Aufgraben im Außenbereich oder kein waagrechter Schnitt durch die Wand notwendig wird. Die Mauerentfeuchtung soll durch den Einsatz "natürlicher Energiequellen" erreicht werden. Der Haken dabei ist, dass die Verfahren in der Regel wissenschaftlich nicht nachweisbar sind.
In einem Urteil vom 23.10.2008 entschied das Landgericht München:"… Ein derartiger Nachweis ergäbe sich nicht einmal aus den eigenen Behauptungen der Vertreiberin. Außer den von der beklagten Firma behaupteten Werbesprüchen gäbe es keinerlei Nachweise dafür, dass die Aussagen tatsächlich richtig sein könnten.

Die Methode konnte nicht plausibel dargestellt werden

Im Prozess ließ die Vertreiberin der "Zauberkästchen" selber einräumen, dass "zum jetzigen Zeitpunkt der Nachweis nach den Regeln der anerkannten Physik nicht durchführbar sei". Ferner muss die Beklagte einräumen, dass die Wirkung der beworbenen Geräte durch Sachverständigengutachten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sei. Zur Zeit sei nicht nachzuweisen, dass eventuelle Trocknung von Mauern und Gebäuden tatsächlich auf den Einsatz der beworbenen Geräte zurückzuführen sei.
Sofern sich der Feuchtigkeitsgehalt von Gebäuden verbessere, können derartige Ergebnisse nicht als gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse diesen Geräten zugeschrieben werden. (LG München 1, 4HK 0 21180/07).
Dennoch ist es für Anwender der Mauertrocknungsmethode nicht einfach, einen Mangel geltend zu machen und das Geld außergerichtlich zurückzufordern, falls die Wand nicht trocken wird. Oft verweist der Verkäufer auf den vielfach bewährten Einsatz der Technik und "überwiegend" zufriedene Kunden.Im Schadensfall ist folgende Vorgehensweise in der genannten Schrittfolge zu empfehlen: Überprüfung der Vertragsunterlagen durch einen Rechtsanwalt, Überprüfung der Mauerfeuchte durch Sachverständige, Klage auf Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises.






 


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