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Bayreuth, 28.03.2024

 

Volksbegehren will ein fortschrittliches Naturschutzgesetz

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Die Naturschutzverbände in Deutschland sind alarmiert. In den letzten zehn Jahren ging die Zahl der Wildbienen um 75% zurück. Fast 8.000 Insektenarten sind deutschlandweit in "Roten Listen" geführt. Weniger Insekten bedeuten aber auch weniger Fische, Frösche, Eidechsen oder Vögel, da die Insekten diesen Gattungen als Nahrung dienen. Die Anzahl der Feld- und Wiesenvögel hat sich innerhalb von dreißig Jahren halbiert. Die Ökologische Partei Deutschlands (ÖDP) hat deshalb ein Volksbegehren in Bayern angestoßen, um das bestehende Naturschutzgesetz teilweise zu korrigieren und zu ergänzen. Mehr als 150 weitere Vereinigungen schlossen sich dem Volksbegehren an. Als wichtigstes Ziel sehen die Beteiligten darin, die Artenvielfalt zu retten und Lebensräume zu erhalten.

Was kann ein Volksbegehren bewirken?

Nach der Genehmigung durch das bayerische Innenministerium im Oktober 2018 geht das Volksbegehren ab 31. Januar 2019 an den Start. Das Volksbegehren zieht eine gesetzliche Regelung nach sich. Es gibt dem Bürger die Möglichkeit, die Gesetzgebung direkt in die Hand zu nehmen. Innerhalb von 14 Tagen müssen 10% der wahlberechtigten Bürger in den Rathäusern ihrer Heimatgemeinde eine Unterschrift leisten. In Bayern sind 9,5 Millionen Bürger wahlberechtigt. Deshalb streben die Initiatoren die magische Zahl von 1 Million Unterstützern an.
Nach einem erfolgreichen Abschluss bezieht die Bayerische Staatsregierung dazu Stellung und bringt das Begehren in den Landtag ein. Nimmt der Landtag den Gesetzesentwurf sofort an, entsteht daraufhin ein Gesetz. Die Ablehnung der Vorlage würde zum Volksentscheid führen. In diesem Fall könnte der Landtag einen eigenen Gesetzesentwurf einbringen.

So lauten die zentralen Forderungen des Volksbegehrens

• Stärkere Förderung des ökologischen Landbaus
• Naturschutz als Erziehungsaufgabe
•die biologische Vielfalt des Waldes erreichen oder erhalten
•Feldraine und Kleingewässer erhalten
•10 % der Grünlandflächen erst nach dem 15. Juni mähen
• jährlicher Bericht zur Entwicklung der biologischen Vielfalt
• Ausgleichsmaßnahmen für Landwirte im Sinn der Artenvielfalt festgelegen
• Gewässerrandstreifen auf eine Breite von 5 Metern erhalten
• ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope schaffen
• Streuobstwiesen wie Biotope behandeln
• nächtliche Lichtverschmutzung in Naturschutzgebieten vermeiden
• Pestizidverbot in Naturschutzgebieten und in gesetzlich geschützten Biotopen

Der Bauernverband fühlt sich angegriffen und sorgt für Verunsicherung

Der Bauernverband als Vertreter der konventionellen Landwirte spricht von "Bauernbashing". Andere landwirtschaftliche Verbände, wie die Arbeitsgemeinschaft für bäuerliche Landwirtschaft (ABL in Bayern e.V.), Imkerverbände und zahlreiche Biolandwirte, setzen sich für ein besseres Naturschutzgesetz ein.
Besonders kritisch sieht der Bauernverband die nach seiner Meinung zwanghafte Verpflichtung zur Steigerung des Ökolandbaus auf 30 Prozent bis zum Jahr 2030. Der Bund Naturschutz in Bayern weist darauf hin, dass unser Nachbarland Österreich in diesem Bereich als Vorbild dienen kann. Dort beträgt der Anteil des Ökolandbaus bereits 27 Prozent und zählt damit zu den Spitzenreitern in der Europäischen Union. Selbst im Koalitionsvertrag von CSU/Freie Wähler steht auf Seite 26: "Die bundesweite Spitzenposition Bayerns im ökologischen Landbau wollen wir kraftvoll ausbauen. Wir wollen den Anteil an ökologisch bewirtschafteter Fläche in Bayern mittelfristig verdoppeln."
Auch verunsichert der Bauernverband mit der Behauptung, dass der Biomarkt gesättigt sei. Der Bund Naturschutz hingegen sieht zweistellige Zuwachsraten bei Ökolebensmitteln allgemein. Bei Produktkategorien wie Getreide, Gemüse sei der Bedarf nicht gedeckt und Bayern sogar zum Import gezwungen. Auch sei es Aufgabe der Staatsregierung, durch Aufklärungskampagnen für entsprechende Märkte zu sorgen. So könnte zum Beispiel bei der Gemeinschaftsverpflegung in Behörden, Schulkantinen, Universitäten und Krankenhäusern Bio-Essen angeboten werden.

Mehr Informationen zum Volksbegehren

Bayerisches Naturschutzgesetz
Gesetzesvorlage des Volksbegehrens Artenvielfalt und Naturschönheit
Gegenüberstellung von Naturschutzgesetz und Vorlage des Volksbegehren
Stellungnahme des Bund Naturschutzes in Bayern






 


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