Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 28.03.2024

 

Tageslicht am Arbeitsplatz als Hygienefaktor

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Tageslicht am Arbeitsplatz fördert die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Wissenschaftliche Studien belegen eine Reihe von Vorteilen für das körperliche und seelische Wohlbefinden: Steuerung von Tag-/Nachtrhythmus, Stärkung es Immunsystems, Ausschüttung von Serotonin, Vitamin A- und D-Synthese, Schonung der Augen, und andere. In der Fachsprache werden die Randbedingungen am Arbeitsplatz als Hygienefaktoren bezeichnet. Grund genug, um sich mit den wichtigsten Parametern für die Beleuchtung von Arbeitsplätzen vertraut zu machen.

Eine wichtige Kennzahl ist die Beleuchtungsstärke in Lux

Arbeitsmediziner haben für den Büroarbeitsplatz eine Mindestlichtstärke von 500 Lux ermittelt. Im Vergleich dazu liegen die Beleuchtungsstärken im Freien viel höher. Selbst an einem trüben Herbsttag werden 5.000 Lux erreicht. Bei bedecktem Himmel im Sommer sind 20.000 Lux zu erwarten und bei Sonnenschein sogar 100.000 Lux. Die Lichtplanung von Arbeitsplätzen darf nicht vom Optimalzustand im Freien ausgehen, sondern muss auch bei geringeren Lichtstärken für genügend Tageslicht im Innenraum sorgen.

Ein Tageslichtquotient von 3% als Mindestwert

Der Tageslichtquotient drückt das Verhältnis zwischen der Beleuchtungsstärke im Innenraum und im Freien aus. Werden im Innenraum 500 Lux erwartet, dann muss bei einem Tageslichtquotient von 3% eine Lichtstärke im Freien von knapp 17.000 Lux vorhanden sein. Somit ist klar, dass bei dieser Vorgabe nicht zu jeder Tageszeit im Jahr eine optimale Versorgung mit Tageslicht möglich ist.

Das Verhältnis von Fensterflächen zur Grundfläche

In Räumen mit erhöhter Sehanforderung, dazu zählen auch Büroräume, soll das Verhältnis von lichtdurchlässiger Fläche und der Grundfläche des Raumes 1:5 betragen. Ein Beispiel: ein Raum hat eine Grundfläche von 18 Quadratmetern. Dann muss die lichtdurchlässige Fläche 3,6 m2 betragen. Von den reinen Öffnungsmaßen der Wand sind noch die Flächen der Fensterrahmen in Abzug zu bringen. Zur Verbesserung der Beleuchtungsstärke sollte der Schreibtisch möglichst nahe am Fenster stehen. Eine Verschiebung zur Raummitte hin, verschlechtert die Beleuchtungsstärke erheblich

Weitere Faktoren beeinflussen die Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz

Bei der Raumplanung ist die Ausrichtung des Gebäudes zu beachten. Die Nord-, Nordost- oder Nordwestseite lässt geringere Lichtstärken erwarten, als die Süd-, Ost- oder Westseite. Nahe gegenüber liegende Gebäude oder hohe und dicht bewachsene Bäumen verschatten die Arbeitsräume. Balkone oder Kragplatten über den Fenstern mindern den Lichteinfall ebenfalls. Sonnenschutz- oder Wärmeschutzverglasungen verringern nicht nur den Lichteinfall um 40% bis 50%, sondern können auch das Lichtspektrum und damit die Farbwahrnehmung beeinflussen. Selbstverständlich sollten die Fensterscheiben sauber sein und keine dicken Vorhänge stören. Helle Oberflächen im Innenraum hingegen verbessern die Lichtstärke.

Sichtverbindung nach außen verbessert das Wohlbefinden

Die fehlende Sichtverbindung nach außen vermittelt einen Bunkereffekt. Die bewusste Wahrnehmung der Umgebung hingegen fördert das Wohlbefinden. Wahrgenommen wird vor allem der Tagesverlauf, Wetterveränderungen oder das Geschehen in der Umgebung. Zu hohe Fensterbrüstungen oder zu schmale Durchlässe behindern den Blick nach außen.

Messgeräte

Die Beleuchtungsstärke bis 100.000 Lux lässt sich bereits mit günstigen Messgeräten unter 100 EUR messen. Soll zusätzlich noch der Flimmeranteil in Prozent und die dominierende Flimmerfrequenz gemessen werden, sind Kosten von 500 EUR zu veranschlagen. Eine zusätzliche Datenloggerfunktion ist im Preissegment um 800 EUR erhältlich (www.merkel-messtechnik.de).
Professionelle Messungen der Beleuchtungsstärke nach der DIN 5032 erfordern einen höheren Aufwand. Dazu sind zeitliche und punktuelle Mittelwerte zu berechnen, um die mittlere Beleuchtungsstärke eines Raumes bzw. eines Arbeitsplatzes zu ermitteln (www.testo.de).

Weitere Informationen

publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi856.pdf
www.fvlr.de





 


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