Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 26.04.2024

 

Stinkender Teerkleber unter dem Holzboden

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Die Sanierung der Altbauwohnung gerät zum Lotteriespiel –

Marlene Sandner wollte den abgenutzten Holzboden in ihrer Altbauwohnung im Stadtzentrum durch ein neues Parkett ersetzen. Zu ihrer Überraschung kam im Zuge der Abbrucharbeiten unter den Dielen ein stinkender alter Linoleumboden zum Vorschein, der offensichtlich auf dem Estrich festgeklebt war. Der Kleber bröselte bereits und zeigte Auflösungserscheinungen. Nach dem Ausbau des Linoleums verblieben noch Reste des Klebers auf dem Estrich haften. Der Fußbodenleger schlug vor, die Oberfläche mit Epoxidharz zweimal zu versiegeln und verbleibende Unebenheiten mit einer Ausgleichsmasse zu begradigen. Darüber sollte dann das neue Parkett verlegt werden. Marlene Sandner zögert noch und sucht deshalb Rat in der Umweltberatung.

Teerhaltige Kleber fanden in der Zeit zwischen 1920 und 1960 starke Verbreitung

Bis Ende der 1960er-Jahre wurden teerhaltige Kleber bei der Verlegung von Parkett oder Linoleumbelägen eingesetzt. In Schulen sind hingegen bisher nur wenige Fälle bekannt geworden, in denen solche Kleber verwendet wurden. Eine breitere Öffentlichkeit erfuhr von dem Problem durch Pressemitteilungen über die Verwendung von teerhaltigen Klebern in amerikanischen Kasernen und Wohnungen vorwiegend im Raum Frankfurt. Ursache für die Schadstoffbelastung waren importierte Klebstoffe auf Steinkohle-Teerpech-Basis. Damit wurden die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) mit einem Schlag bekannt. In den Soldatenunterkünften fanden sich in PAK-Konzentrationen bis zu 300.000 mg/kg. Von Bauleuten geschätzt wurde das Material wegen seiner guten Abdichtungseigenschaft gegenüber Feuchtigkeit.

PAK setzen sich aus vielen Einzelsubstanzen zusammen

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind kein homogenes Produkt. Die gesamte Produktgruppe kann mehrere hundert Verbindungen umfassen. Die amerikanische Umweltbehörde EPA hat aus allen Verbindungen die 16 schädlichsten Substanzen zusammengestellt, die sich auch durch unterschiedliche Flüchtigkeit unterscheiden. Diese Substanzen werden deshalb als EPA-PAK bezeichnet. Seit dem 1. Juli 2012 sind in der EU neben den bisher 16 polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen EPA zwei weitere PAK aufgenommen worden. Es sind dies die als krebserzeugend eingestuften Substanzen Benzo[e]pyrene und Benzo[j]flouranthene. Aus den 16 Einzelstoffen hat die Expertenkommission im Umweltbundesamt 1998 als Leitsubstanz Benzo(a)pyren (BaP) ausgewählt, da dieser Stoff als besonders gesundheitsschädlich gilt.

Folgende Richtwerte sollten eingehalten werden

Für BaP gelten Empfehlungswerte, die von der Expertenkommission für Schulräume entwickelt wurden. Demnach sollen bei Konzentrationen über 10 mg/kg BaP im Kleber Hausstaubuntersuchungen durchgeführt werden. Bei Überschreiten eines BaP-Gehaltes von 100 mg/kg im Frischstaub sollen in Schulen expositionsmindernde Maßnahmen erfolgen. Im Bereich des Arbeitsschutzes sind Materialien mit Benz(a)pyren-Gehalten über 50 mg/kg als Gefahrstoff einzustufen (TRGS 905). Für Raumluftanalysen gelten unterschiedliche Richtwerte I und II für die 16 EPA-PAK, z.B. für Phenole RW I = 20 µg/m³ und RW II 200 µg/m³, für Naphtalin RW I = 2 µg/m³ und RW II = 20 µg/m³. Naphtaline und Phenole sind sehr geruchsauffällig. So liegt die Geruchsschwelle von Naphthalin bei nur zwei Mikrogramm je Kubikmeter. PAK sind als krebserzeugend, mutagen und erbgutverändernd eingestuft. Gegebenenfalls können Teerkleber zusätzlich mit Asbestfasern verunreinigt sein. Eine ergänzende Analytik ist zu empfehlen.

Schutzmaßnahmen wie bei einer Asbestsanierung erforderlich

Wenn das belastete Material sachgerecht ausgebaut wird, ist ein baustellenbezogenes Sanierungskonzept mit einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung zu erstellen. Zur Ausführung ist ein geprüfter Sanierungsfachbetrieb zu beauftragen. Die Arbeitsschutzvorgaben der TRGS 524 "Arbeiten in kontaminierten Bereichen" sind zwingend einzuhalten. Nach erfolgtem Ausbau ist eine Feinreinigung durchzuführen, wobei die glatten Oberflächen feucht gewischt werden und die rauhen Oberflächen mit einem Staubsauger der Klasse H12 zu reinigen sind. Der Aufwand für Schutzmaßnahmen entspricht dem einer Asbestsanierung. Besonders ist zu beachten, dass die Arbeitsbereiche staubdicht zu den benachbarten Wohnräumen abgeschottet werden (Stichwort: Trennung von Schwarz-Weiß-Bereichen).

Komplettausbau des Estrichs als zukunftsfähige Maßnahme

Der zähe schwarze Kleber haftet normalerweise sehr stark an dem Estrichuntergrund. Ein Abkratzen ist deshalb zeitaufwändig und mit hoher Staubentwicklung verbunden. Entsprechend hoch sind die Vorgaben für Schutzmaßnahmen. Bei jahrelangem Verbleib des Klebers auf dem Estrich ist eine Sekundärkontamination und eine dauerhafte Geruchsbelästigung als sehr wahrlich anzunehmen. Die sicherste Lösung wäre ein Komplettausbau des Estrichs und der Neuaufbau des Bodenbelags. Bei Jahrzehnte alten Gebäuden könnte im gleichen Zuge mit dem Estricheinbau die Wärmedämmung und der Trittschall erneuert werden.

Versiegelung der Oberflächen durch Epoxidharz als Quick-and-Dirty-Lösung

Die tägliche Praxis sieht anders aus. Kaum ein Bodenleger schlägt den Komplettausbau des Estrichs vor, sondern bietet stattdessen eine Oberflächenversiegelung mit Epoxidharz an. Auch bei diesem Verfahren gibt es bessere oder schlechtere Ausführungen. So bietet die Firma Uzin aus Ulm ein dreischichtiges Dichtklebe-System an, welches auf das Altparkett aufgetragen wird. Es besteht aus zwei elastischen Polyurethanschichten (2-K-PUR-Parkettklebstoff) und einem dazwischenliegenden Spezialverlegevlies als Entkoppelungsunterlage. In Verbindung mit elastisch abgedichteten Wandanschlussfugen verhindert das Vlies den weiteren Austritt belasteten Staubes aus der luftdicht eingeschlossenen Unterkonstruktion. Das Verfahren setzt intaktes, dauerhaft fest mit dem Untergrund verbundenes Altparkett und eine ausreichende Aufbauhöhe für den Neuaufbau voraus. Wenn das Parkett zu schadhaft ist, wird es entfernt. Die auf dem Estrich verbliebenen Kleberreste werden durch das Auftragen einer chemikalienbeständigen 2-K-Epoxi-Dichtgrundierung versiegelt.

Kritische Betrachtung der Oberflächenversiegelung mit Epoxidharz

Das Material setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, wobei der Stammlack das Epoxidharz enthält. Der Härter besteht aus Polyaminen, Polyamiden und Poly-isocyanaten. Durch diese Komponenten wird der fertige Anstrich besonders lösemittel- und chemikalienbeständig, erhält eine hohe Elastizität und Wasserbeständigkeit und wird besonders säurefest. Bei der Verarbeitung ist Vorsicht geboten. Die Dämpfe aus den noch nicht abgebundenen Polyamin-Epoxidharzen sind gesundheitsschädlich, die Polyamine selbst wirken stark ätzend. Eine Belastung durch Monomere (Epichlorhydrin) ist wahrscheinlich. Oft nicht bekannt, steckt in Epoxidharz polymerisiertes Bisphenol A (BPA) als Zwischenprodukt. Im Einzelfall kann ungebundenes Bisphenol A in die Raumluft gelangen oder BPA wird über Alterungs- und Abnutzungsprozesse in Laufe der Anwendungszeit freigesetzt. Bisphenol A ist ein besorgniserregender Stoff aufgrund seiner reproduktionstoxischen Eigenschaften und seiner hormonellen Wirkung beim Menschen.
Bildquelle: pixabay.com

Weitere Informationen

www.alab-berlin.de/schadstoffe/pak-naphthaline/

publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3520

www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/419/dokumente/umid021998.pdf

www.arguk.de/leistung/innenraum/Sanierung-von-teerpechhaltigen-Parkettklebern.htm

www.schimmelpilze-schadstoffe.de/schadstoffe/polyaromatische-kohlenwasserstoffe-pak/

www.schadstoffberatung.de/pdf/InfobroschuereIndexmark.pdf

www.baulinks.de/webplugin/2000/0055.php4





 


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