Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 25.04.2024

 

Stand der politischen Diskussion zum Thema Mobilfunk

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(Dr. Martin Runge, MdL Bayern, Bündnis90/Grüne) Letzten Dezember 01 wurde das Thema "Mobilfunk und Grenzwerte" auf Bundesebene zur Chefsache erklärt. Mit einem Kanzlerwort wurde klargestellt, dass es weder zu einer Grenzwertverschärfung noch zu einem Schutzzonenkonzept kommen wird. Nachfolgend der O-Ton der Bundesregierung: "Die geltenden Grenzwerte gewährleisten nach heutiger Kenntnis den Schutz der Bevölkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren. Eine vom BMU veranlasste Prüfung der Strahlenschutzkommission über die Einführung von Vorsorgewerten nach dem "Schweizer Modell" hat darüber hinaus kein relevantes Risiko ergeben, sodass die Einführung von Vorsorgewerten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt ist." Und die Mobilfunkbetreiber assistieren: "Eine Umsetzung von Regelungen vergleichbar dem Schweizer Modell, würde demnach den zeit- und bedarfsgerechten und damit international wettbewerbsfähigen Aufbau der UMTS-Netzinfrastruktur erheblich gefährden, ohne tatsächlich zu mehr begründbarer Vorsorge zu führen."

Und weiter heißt es: die "Einrichtung von Schutzzonen steht im Widerspruch zu den Lizenzauflagen und würde demgegenüber den Aufbau eines flächendeckenden UMTS-Netzes in praktisch allen Ballungsräumen verhindern". Stattdessen wurde seitens der Bundesregierung auf verstärkte Forschungsanstrengungen, auf den Aufbau eines EMF-Monitor-Systems und auf Selbstverpflichtungen der Mobilfunkbetreiber verwiesen.

Auch die dürren Worte in der Koalitionsvereinbarung zum Thema Mobilfunk (S. 42: Verweis auf Blauen Engel für strahlungsarme Handys, auf Forschung und Selbstverpflichtung der Betreiber, Öffnung der Datenbank der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) als Ziel) sind für uns keine Offenbarung. Wir fordern von der Bunderegierung weiterhin die massive Absenkung der Werte der 26. BImSchV (Elektrosmog-Verordnung) in Richtung klassischer Vorsorge-Immissionswerte, die Möglichkeit zur Schaffung mobilfunkfreier Zonen und bessere Aufklärung über mögliche Gefährdungen durch Handys, Sendeanlagen und digitale Schnurlostelefone (DECT-Standard).

Landespolitik, Staatsregierung und wir (Mobilfunkpakt Bayern - Zwischen Placebo und Farce; Scheinheiligkeit von Staatsregierung und CSU; unsere Forderungen auf Landesebene)

Die Aktivitäten der Bayerischen Staatsregierung in Sachen Mobilfunk und EMF beschränken sich im wesentlichen auf Kritik am Bund wegen dessen Untätigkeit einerseits und Propagierung ihres sogenannten Mobilfunkpaktes andererseits. Dieser Pakt ist in unseren Augen eine Farce, er soll vor allem der Verbesserung der Akzeptanz von Mobilfunksendeanlagen dienen. Schon mit der Präambel müssen die beteiligten Kommunen anerkennen, dass sie "der neuen Technologie gegenüber aufgeschlossen sind, technische Zwänge akzeptieren und die Bereitstellung ihrer Liegenschaften für die Errichtung von Sendeanlagen befürworten". Wie ernst es Staatsregierung und Betreibern mit der Einbindung, ja Mitwirkung von Kommunen in die Standortsuche ist, zeigt die Regelung, dass Kommunen bisher gerade mal 30 und neuerdings 60 Tage Zeit haben sollen, auf Standortvorschläge der Betreiber zu reagieren und eigene Standortvorschläge zu machen. Angesichts der fehlenden fachlichen Ressourcen und der Länge der Entscheidungsfindung in Gemeinden und gemeindlichen Organen sind auch die 60 Tage viel zu knapp bemessen. Vor dem Hintergrund, dass Kommunen zwar Mitverantwortung übernehmen sollen, ohne jedoch mitwirken zu können, begrüßen wir die Weigerung des Städtetages, sich an der Fortschreibung des Mobilfunkpaktes zu beteiligen. Besonders pikant ist in diesem Zusammenhang das Vorhaben der Staatsregierung, mit den Betreibern Rahmenverträge abzuschließen, um die Nutzung staatlicher Liegenschaften für Sendeanlagen an den Kommunen vorbei voranzutreiben.

"Wir werden alles tun, was Gott uns erlaubt, und auch manches, was er verbietet, um diese Innovation voranzubringen. In Kürze werden wir deshalb mit den Mobilfunkbetreibern einen Rahmenvertrag zur Nutzung,staatlicher Gebäude und Grundstücke als Antennenstandorte abschließen." (Der Bayerische Staatsminister Erwin Huber am 15.10.02 auf der Technologiemesse Systems in München)

Überhaupt glänzt die Bayerische Staatsregierung gerade beim Thema Mobilfunk durch Scheinheiligkeit. Umweltminister Schnappauf kritisiert die "überzogene Versteigerung der UMTS-Lizenzen", obwohl die Versteigerung 1:1 so stattgefunden hat, wie dies von der unter der alten Bundesregierung eingesetzten RegTP vorgegeben war. Immer wieder äußern Mitglieder der Staatsregierung, CSU-Abgeordnete und CSU-Lokalpolitiker Kritik an den Grenzwerten in der 26. BImSchV und fordern den Bund zu weiteren Forschungsaktivitäten auf. Auf der anderen Seite betonen jedoch die beiden zuständigen Landesminister Schnappauf und Sinner, dass die Werte den Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleisten würden.

Wir erwarten von der Bayerischen Staatsregierung und vom Landtag weiterhin eine Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) dahingehend, dass Mobilfunk-Sendeanlagen generell genehmigungspflichtig werden, was zur Information von Gemeinde und Öffentlichkeit vor Baubeginn führt. Die öffentliche Diskussion und damit auch öffentliche Kritik könnte durchaus den einen oder anderen Hauseigentümer davon abbringen, seine Immobilie für Mobilfunksender zur Verfügung zu stellen. Der Bund Naturschutz Bayern hat im übrigen unseren diesbezüglichen Gesetzentwurf als Petition aufgegriffen, scheiterte aber ebenso wie wir am CSU-/SPD-Bollwerk. Auch müssen Kampagnen der Staatsregierung, die wie der Mobilfunkpakt im wesentlichen der Verbesserung der Akzeptanz von Mobilfunk dienen, beendet und stattdessen die propagierten Ziele Transparenz und Beteiligung der Gemeinden tatsächlich angestrebt werden. Schließlich gilt es, Staatsregierung und CSU von ihrem Vorhaben abzubringen, staatliche Gebäude und Grundstücke verstärkt an den Kommunen und Bürgern vorbei für Sendeanlagen zu nutzen.

Werbekampagnen für den Mobilfunk (Werbeoffensive für den Mobilfunk - Der BR toppt alle) In den letzten Monaten wurden die Werbekampagnen für den Mobilfunk intensiviert. Das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF), ein Zusammenschluss der Mobilfunkbetreiber, wirbt auf allen möglichen Wegen und über alle möglichen Kanäle für breitere Akzeptanz. Der CSU-Wirtschaftssprecher im Bayerischen Landtag fordert ein "Ende der vorbehaltsbeladenen Diskussion". Den Vogel hat aber der Bayerische Rundfunk abgeschossen. Alle Mitarbeiter wurden zu einer Lobbyveranstaltung für die Mobilfunkwirtschaft eingeladen, auf der die Redaktionen auf Kurs und Linie gebracht werden sollten. Im Einladungstext werden zuerst Mobilfunkkritik, "Angst- und Panikmache" gegeißelt und dann heißt es wörtlich: "Der Bayerische Rundfunk sollte im Rahmen seines Auftrags zur Bildung und Orientierung einen Beitrag zur Beseitigung dieser Schieflage in unserer Gesellschaft leisten" (siehe Anlage). Erfreulicherweise haben zahlreiche BR-Mitarbeiter dieses Spiel nicht mitgemacht, sondern kräftig gegengehalten.

Kommunen und Baurecht (Genehmigungsfreistellung läuft leer - Bauplanung geht vor Bauordnung) Solange die Genehmigungsfreistellung in der BayBO nicht gekippt ist, müssen wir uns mit der "Krücke" Bauplanungsrecht behelfen. Der von Frank Sommer und mir aufgezeigte Weg, mit dem Bauplanungsrecht die bauordnungsrechtliche Genehmigungsfreistellung leer laufen zu lassen, hat sich durchaus als zielführend erwiesen. Allerdings gilt dies, wie bereits früher ausgeführt, nur für reine und allgemeine Wohngebiete. Wir haben Euch mit dem letzten Paket über die Baueinstellungsverfügung im Falle einer Sendeanlage (fünf Meter hohe Omniantenne) in einem reinen Wohngebiet in Gröbenzell berichtet. Die Regierung von Oberbayern hat den Bescheid des Landratsamtes auf Baueinstellung aufgehoben. Auf Klage der Gemeinde Gröbenzell hat das Verwaltungsgericht München die Aufhebung der Regierung für rechtswidrig erklärt. Die Urteilsbegründung liegt exakt auf der von uns aufgezeigten Linie: Mobilfunksendeanlagen sind als gewerbliche Anlagen im reinen und im allgemeinen Wohngebiet genehmigungspflichtig. Zur Genehmigung (heißt isolierte Befreiung bzw. Ausnahme je nach Gebietskategorie) bedarf es wiederum des Einvernehmens der Standortgemeinde. Selbstverständlich bedeutet genehmigungspflichtig, dass Sendeanlagen in bestimmten Fälle auch genehmigt werden können/müssen (dies hängt im wesentlichen ab vom Datum der Aufstellung des Bebauungsplanes und der damit korrespondierenden Fassung der Baunutzungsverordnung sowie vom optischen Bild, siehe hierzu die Ausführungen von Frank Sommer). Allerdings gehen die Richter in ihrem Urteil weit über das städtebauliche/optische Kriterium als Beurteilungsgrundlage hinaus. So heißt es auf Seite 12 des Gerichtsurteils: "Im übrigen ist bei der Prüfung der planungsrechtlichen Relevanz nicht nur auf die bauliche Anlage als solche, sondern auf das jeweilige Vorhaben in der ihm zugedachten Funktion abzustellen (BVerwG vom1.11.1974. a.a.O.). Insoweit sind jedoch - gerade wiederum aufgrund der infolge der starken Verbreitung des Mobilfunks zu beobachtenden Häufung der Sendeanlagen - auch die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse ... im besonderen Maße betroffen." Im übrigen haben die Mobilfunkbetreiber mittlerweile zugegeben, zahlreiche Sendeanlagen als Schwarzbauten errichtet zu haben (siehe beiliegenden Brief von Vodafone).

Standortbescheinigung und Standortdatenbank der RegTP (Standortbescheinigung der RegTP als Verwaltungsakt; Öffnung der Standortdatenbank der RegTP?)

Seit kurzem stuft die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) die Standortbescheinigungen für die einzelnen Standorte von Mobilfunksendern als Verwaltungsakt ein. Das bedeutet, dass jede Standortbescheinigung von betroffenen Anwohnern grundsätzlich mittels Widerspruch und nachfolgender Anfechtungsklage angegriffen werden kann. Die tatsächliche Bedeutung dieser geänderten Betrachtungsweise kann allerdings noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Die RegTP hat in den bisher bekannten Fällen binnen Wochenfrist den Sofortvollzug der Standortbescheinigung angeordnet mit der Folge, dass die aufschiebende Wirkung eines Nachbarwiderspruchs entfällt.

Strittig ist bisher die Frage nach Öffnung der Standortdatenbank der RegTP. Diese Datenbank enthält alle Standorte von im Betrieb befindlichen Funkanlagen, für die die RegTP eine Standortbescheinigung erteilt hat (Ausnahmen: militärische Funkanlagen und Anlagen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Der Datenbank sind zu entnehmen u.a. die Standortadresse, Art des Funksystems, Montagehöhe, Hauptstrahlrichtung und Sicherheitsabstand, nicht jedoch die jeweilige Sendeleistung. Bisher ist die Datenbank nur einem begrenzten Nutzerkreis (vor allem Landes- und Kommunalverwaltungen) über ein passwortgeschütztes Zugangsberechtigungssystem zugänglich. Zwischen den Datenschutzbeauftragten der Länder gibt es jetzt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Daten weiter an die Öffentlichkeit gegeben werden dürfen, zumal wenn die betroffenen Gebäude und Grundstücke im Eigentum natürlicher Personen stehen. Von den Landesdatenschutzbeauftragten wird hier eine bundesrechtliche Regelung angemahnt.

Gemeindliche Standortkonzepte (Gemeindliche Standortkonzepte als Notnagel) Zuletzt möchten wir Euch auf einen im wesentlichen von Frank Sommer erarbeiteten Antrag zu kommunalen Standortkonzepten für Mobilfunksendeanlagen hinweisen. Dieser Antrag, mittlerweile in zahlreichen Gemeinderäten eingebracht und in Gräfelfing bereits mit großer Mehrheit beschlossen, beinhaltet, dass auf Gemeindeebene ein verbindliches Standortkonzept erstellt und über die Bauleitplanung festgeschrieben wird, das gewährleistet, dass die Leistungsflussdichte im Freien in Wohn- und "Lebens"bebauung maximal ein Milliwatt je Quadratmeter beträgt. Die Mobilfunkbetreiber werden hier mit Sicherheit erst einmal abwinken. Weil aber zahlreiche Mobilfunksender Schwarzbauten sind und weil die Betreiber nach weiteren Standorten für UMTS suchen, ist die Verhandlungsposition der Gemeinden gar nicht so schlecht.

Manche Gemeinden tun gar nichts und lassen den Antennenwald ungesteuert weiter wachsen. Andere machen eine reine Verhinderungsplanung, werden dann aber gezwungen, Standorte zu akzeptieren, die zu relativ hohen Belastungen ihrer Bürgerinnen und Bürger führen. Wir halten es für richtig, wenn Gemeinden die Wahl der Sendestandorte so zu steuern versuchen, dass die Menschen und hier vor allem die Kinder möglichst wenig elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt sind.

Der Standortkonzept-Antrag stößt häufig nicht nur auf den Widerstand der Gemeindeverwaltungen und der nicht-grünen Fraktionen in den Räten, sondern auch auf Kritik seitens örtlicher Aktivisten, vor allem solcher der Bürgerwelle. Sicherlich wäre es vor dem Hintergrund ernst zu nehmender Hinweise auf Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Felder, insbesondere durch gepulste Hochfrequenz, wünschenswert, gar keine gepulste Mikrowelle zu haben. Neben der Abschaffung von Mobilfunk würde dies aber bedeuten kein digitaler Polizeifunk, kein terrestrischer digitaler Rundfunk, keine Schnurlos-Verbindungen zum PC, keine DECT-Telephone und vieles mehr.

Angesichts der Verbreitung dieser Geräte und Techniken und der Abhängigkeit der Bundes- und Landespolitik von der Mobilfunkwirtschaft (nicht allein wegen der Milliardenerlöse durch die UMTS-Versteigerung) ist dies zur Zeit wohl Illusion. Der nach unseren Vorstellungen zu vereinbarende höchste Immissionswert im Freien liegt vieltausendfach niedriger als die jetzigen Werte in der 26. BImSchV ("Elektrosmog-Verordnung"). Sicherlich funktioniert Mobilfunk auch noch bei weit geringerer Leistungsflussdichte. Aber bereits heute schon sind die Werte an manchen Stellen innerhalb unserer Ortschaften erheblich höher als die von uns vorgeschlagenen, so z.B. in einem Schulhof in Gröbenzell! Und die Tatsache, dass UMTS nach einem kleinteiligeren Netz verlangt, bedeutet, dass die Werte wohnortnah noch ansteigen werden.

Und nochmals wir (Mobilfunk-Flyer der GRÜNEN Landtagsfraktion) Zu allerletzt möchten wir Euch darüber informieren, dass wir zum Thema Mobilfunk/Elektrosmog einen Flyer rausgebracht haben, den Ihr gerne bei Gefallen und Bedarf bei uns bestellen könnt.

Wir hoffen, dass Ihr auch mit diesen Infos wieder etwas anfangen, Pressearbeit und kommunale Initiativen machen könnt.

Mit besten Grüßen

Martin Runge, MdL

Wirtschafts- und verkehrspolitischer Sprecher sowie Sprecher des Arbeitskreises Ökologie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Bayerischen Landtag, Rundfunkrat
Maximilianeum
81627 München
E-Mail: mailto:Martin.Runge@bayern.landtag.de>
Tel. 089/4126-2753
Fax 089/4126-1470







 


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