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Bayreuth, 24.04.2024

 

Neuer Schwung für die Solarenergie

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Die Förderung von kleinen Anlagen wird verbessert –

Die neuen Regeln im "Erneuerbaren Energiengesetz" (EEG 2023) sollen der Solarenergie noch mehr Auftrieb geben. So wird sich einerseits ab Januar 2023 die Einspeisevergütung erhöhen und andererseits die sogenannte 70-Prozent-Regel unter bestimmten Bedingungen entfallen. Der Staat will für 2023 will mit den Maßnahmen das Ausbauziel von 9 Gigawatt neuer Jahresleistung erreichen. Dafür werden zusätzlich die Anschaffungskosten für PV-Anlagen steuerlich subventioniert. Private Investoren müssen keine Mehrwertsteuer für den Kauf und die Inbetriebnahme bezahlen. Die Verbesserungen gelten vorerst für Anlagen, die bis zum Januar 2024 in Betrieb genommen werden.

Die Einspeisevergütung unterscheidet jetzt Voll- und Teileinspeisung

Der Name sagt es schon. Bei der Volleinspeisung verzichtet der Häuslebesitzer auf die Eigennutzung von Solarstrom und erhält dafür 13,0 Cent je Kilowattstunde anstelle von 6,24 Cent. Bei Teileinspeisung bekommt der private Erzeuger nur 8,2 Cent anstelle vor 6,24 Cent. Die Festlegung gilt jeweils für ein Jahr. Im November muss der Stromabnehmer jeweils wissen, welches Modell für das neue Jahr gelten soll. Eine Kombinationslösung ist auch zulässig. Dann braucht der Privat jeweils einen zweiten Wechselrichter und einen zweiten Zähler. Die Vergütung von 8,2 Cent gilt nur bis einer Anlagengröße von 10 Kilowatt-Peak (kWp), darüber hinaus werden nur 7,1 Cent vergütet. Bei Teileinspeisung sind auch Kombilösungen denkbar, z.B. 10 kWp mit 8,2 Cent und 5 kWp mit 7,1 Cent. Auch bei der Volleinspeisung gilt die 10 kWp-Grenze: darüber hinaus werden nur 10,9 Cent vergütet.

Die 70-Prozent-Regel kann unter bestimmten Umständen entfallen

Diese Regelung war in der Vergangenheit für Kleinerzeuger stets ein Ärgernis. Der Stromabnehmer konnte die Einspeisung auf siebzig Prozent der erzielbaren Leistung deckeln. Für Neuanlagen bis 25 kWp entfällt diese Kappung jetzt komplett und ebenso für Bestandsanlagen bis 7 kWp. Bei größeren Bestandsanlagen muss sich der Anbieter weiterhin eine Drosselung gefallen lassen. Die Deckelung kann aber flexibel gestaltet werden, wenn die Anlage ein Smartmeter-Gateway besitzt und der Netzbetreiber steuernd eingreifen kann.

Gelungener Ratgeber der Verbraucherzentrale Deutschland

Unter dem Titel "Photovoltaik - Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist?" veröffentlicht die Verbraucherzentrale eine umfangreiche Checkliste für die Planung, den Einbau und die Wartung von Solaranlagen. So weist der Verein darauf hin, dass die Werte der festen Einspeisevergütung nicht direkt im Gesetzestext stehen, sondern aus unterschiedlichen Angaben und Regelungen des innerhalb des EEG 2023 berechnet werden. Die Vergütungssätze stehen für Anlagen, die 2023 in Betrieb genommen werden, auch noch unter dem Vorbehalt der EU-Freigabe. Weiterhin weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass Wohnhaus-Anlagen bis 30 kWp seit 2022 nicht mehr der Einkommenssteuer unterliegen und auch keine Gewerbeanmeldung erfolgen muss. Zwei Anmeldungen sind dennoch unumgänglich: einmal beim Netzbetreiber, der den Strom abnimmt und zum anderem im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Weitere Informationen

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-was-bei-der-planung-einer-solaranlage-wichtig-ist-5574

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

http://idw-online.de/de/news801866 Photovoltaik-Ausbau: Hocheffiziente Solarzellen doppelt so schnell produzieren




 


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