Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 16.04.2024

 

Luftdichtheitsmessung mit dem Blower-Door-Verfahren

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Die Forderung von luftdichten Gebäudehüllen ist ein zentrales Anliegen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie schreibt deshalb nach Fertigstellung des Bauvorhabens eine Abnahmeprüfung für die Luftdichtheit vor. Mit der Blower-Door-Technik wurde mittlerweile ein genormtes Messverfahren geschaffen. Die DIN EN 13829 regelt die organisatorischen Abläufe, das eigentliche Messverfahren und die notwendige Geräteausstattung. Über den formalen Zweck hinaus lassen sich mit Blower Door bereits während der Bauzeit Leckagen in der Gebäudehülle erkennen und kostengünstig beseitigen.

Organisatorische Regelungen vor Beginn der Abnahmemessung

Punkt 5.1.3 der Norm führt zum Messzeitpunkt aus: "Die Messung kann erst stattfinden, nachdem die Hülle des zu untersuchenden Gebäudes oder Gebäudeteils fertiggestellt ist." Dies bedeutet konkret, dass u.a. der Innen- und Außenputz fertiggestellt sind und die Haustüre im Endzustand eingebaut ist. Vor Beginn der Messung sind alle "absichtlich vorhandenen äußeren Öffnungen" zu schließen und gegebenenfalls abzudichten. Anmerkung: Die genaue Checkliste, welche Bauteile abzudichten sind und welche nicht, würde den Rahmen dieses Fachartikels sprengen. Der interessierte Laie kann sich diesbezüglich per Email an den Autor wenden. Alle Innentüren werden geöffnet, Schränke geschlossen, Feuerstellen und Heizanlagen abgestellt, Außenluft- und Fortluftkanäle mit Ballblasen verschlossen. Beim Rundgang im Gebäude ist darauf zu achten, dass keine Personen im Haus sind, welche während der Messung für eine Störung der konstanten Luftverhältnisse sorgen könnten.

Durchführung der Messung

Das Foto oben links zeigt den Aufbau: In eine Gebäudeöffnung nach außen, vorzugsweise in eine Terrassentür, wird der Rahmen und die Abdichtfolie eingehängt. In die runde Öffnung im unteren Drittel wird der Ventilator mit dem Motor angebracht. An einer Querstrebe wird das Steuergerät für die Luftvolumenströme und für Differenzdruckmessung befestigt. Das System hat die Aufgabe, einen normierten Unter- oder Überdruck im Gebäude zu erzeugen. Der Luftstrom, welcher durch die Leckagen in das Gebäude einströmt, wird gemessen. Zur Bestimmung des Rechenwertes ist das Raumvolumen zu ermitteln. Diese Aufgabe obliegt dem Messverantwortlichen. Angaben von externen Planern dürfen nicht ungeprüft übernommen werden. Der Luftvolumenstrom dividiert durch das Raumvolumen ergibt die Kennzahl. Die EnEV fordert für Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen einen Richtwert von n50 < 3,0 h-1, für Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen einen Wert von n50 < 1,5 h-1. Das Messergebnis und die Randbedingungen sind zu protokollieren.

Die Leckageprüfung

Während der Abnahmemessung erfolgt die Leckageprüfung. Dafür stehen verschiedene Prüfmittel zu Verfügung. Das Messgerät erster Wahl ist der Anemometer. Damit werden unterschiedliche Strömungsgeschwindigkeiten an den Bauteilen ermittelt, z.B. an den Fenstern, Türrahmen, Wandanschlüssen, Steckdosen, usw. Zur schnellen Inaugenscheinnahme ist auch der Handrücken geeignet. Für die gezielte Vernebelung von kritischen Stellen setzt der Sachverständige den "Handfogger" ein. Abschließend kann der Raum mit einer Wärmebildkamera begangen werden. Die bedeutsamsten Undichtigkeiten sind zu dokumentieren.

Noch effizienter ist die Leckageortung während der Bauphase

Dabei lassen sich Undichtigkeiten in der Gebäudehülle noch kostengünstig beheben, z.B. nach der Rohbauphase incl. Einbau der Fenster, aber vor dem Verputzen. Die Durchführung des Blower-Door-Verfahrens während der Bauzeit sensibilisiert im Normalfall auch die nachfolgenden Gewerke. So wird der Elektriker nicht mehr gedankenlos Löcher in die Abdichtungsebene bohren.

Weiterführende Informationen in einem Video der BlowerDoor GmbH:

Weitere Informationen

www.blowerdoor.de/index.php





 


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