Wie überprüft der Bauherr, ob das vom Architekten oder Handwerker vorgeschlagene Material über kurz oder lang gesundheitsverträglich ist ? Vorausgesetzt, der Anwender verlässt sich nicht auf die vertrauenserweckende Wirkung von Produktsiegeln, steht ihm ein beträchtlicher Rechercheaufwand bevor. Ein wichtiges Hilfsmittel für den Einstieg ist das Sicherheitsdatenblatt. Diese Dokument stellt der Hersteller auf Anfrage zur Verfügung. Die sicherheitsrelevanten Informationen beziehen sich in erster Linie auf den Verarbeitungs- und Entsorgungsprozess des Produktes. Über die Langzeitauswirkung nach der Verarbeitung findet der Anwender dagegen wenig brauchbare Hinweise.
Der Richtwert I wird dabei als Vorsorgewert verstanden, der Richtwert II als Gefahrenrichtwert im Innenraum. Der RW II sollte auf keinen Fall überschritten werden. Der Richtwert I liegt normalerweise um den Faktor 10 niedriger. Dieser sollte vorsorglich eingehalten werden, wenn sich Kinder oder immungeschwächte Personen im Raum aufhalten oder wenn sich bei gesunden Erwachsenen auffällige Symptome zeigen.
Im Falle des oben beschriebenen aromatenarmen Kohlenwasserstoffgemisches wird ein Richtwert II von 2 mg/m3 und ein Richtwert I von 0,2 mg/m3 in der Raumluft vorgeschlagen. [Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/ad-hoc/KWL.pdf]
Die CAS-Nummer weist den Weg
Im Sicherheitsdatenblatt sind die "gefährlichen Inhaltsstoffe" zu deklarieren. Diese werden verbal beschrieben und zusätzlich mit der CAS-Nummer versehen. Die CAS-Nummer ist ein international anerkanntes Ordnungssystem für chemische Stoffe (Chemical Abstract Service Registry Number). Als Beispiel sei die CAS-Nummer von Naphta wasserstoffbehandelt genannt: 64742-48-9. Mit Hilfe der CAS-Nummer kann die Recherche in den Suchmaschinen weiter betrieben werden.Umweltbundesamt als wichtige Quelle
In bestimmten Fällen ergibt die Recherche nach dem Produkt direkt keinen Erfolg. Oft hilft ein Hinweis zur Gruppenzugehörigkeit. So gehört "Naphta wasserstoffbehandelt" zu den Kohlenwasserstofflösungsmitteln. Zu diesem Thema findet sich auf der Webseite des Umweltbundesamt eine detaillierte Auswertung mit Beurteilung der langfristigen Risiken. Schließlich interessiert den Anwender des Produktes in erster Linie das Gefahrenpotenzial des Stoffes nach der Verarbeitungsphase.Richtwerte für Innenraumschadstoffe
Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzt die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden Richtwerte für die Innenraumluft anhand eines 1996 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichten Basisschemas fest.Der Richtwert I wird dabei als Vorsorgewert verstanden, der Richtwert II als Gefahrenrichtwert im Innenraum. Der RW II sollte auf keinen Fall überschritten werden. Der Richtwert I liegt normalerweise um den Faktor 10 niedriger. Dieser sollte vorsorglich eingehalten werden, wenn sich Kinder oder immungeschwächte Personen im Raum aufhalten oder wenn sich bei gesunden Erwachsenen auffällige Symptome zeigen.
Im Falle des oben beschriebenen aromatenarmen Kohlenwasserstoffgemisches wird ein Richtwert II von 2 mg/m3 und ein Richtwert I von 0,2 mg/m3 in der Raumluft vorgeschlagen. [Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/ad-hoc/KWL.pdf]