Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 11.07.2025

 

Gesundheitsvorsorge durch Lärmmessungen am Arbeitsplatz

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Weshalb Lärmüberwachung an industriellen Arbeitsplätzen besonders wichtig ist -

Lärm stellt eine der häufigsten physikalischen Belastungen an Arbeitsplätzen dar und ist nach wie vor eine wesentliche Ursache für arbeitsbedingte Gesundheitsschäden. Insbesondere in Fertigungs- und Produktionsumgebungen sind Beschäftigte oftmals dauerhaft erhöhten Schallpegeln ausgesetzt. Die gesundheitlichen Folgen reichen von akuten Stressreaktionen bis hin zu unumkehrbaren Hörschäden wie der Lärmschwerhörigkeit, die in Deutschland zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten zählt. Die kontinuierliche Überwachung der Lärmbelastung ist daher ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Eine genaue Lärmmessung ermöglicht es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Schutzmaßnahmen gezielt zu planen und die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte sicherzustellen. Dabei spielt nicht nur die technische Durchführung der Messung eine Rolle, sondern auch deren sachgerechte Auswertung und Interpretation.

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Folgende gesundheitlichen Probleme können beim Menschen durch Lärmeinwirkung entstehen

Die langanhaltende Lärmbelastung stellt eine ernstzunehmende gesundheitliche Gefährdung dar. Während kurzfristige Lärmeinwirkungen vor allem zu Konzentrationsstörungen, Kommunikationsproblemen oder vegetativen Reaktionen führen können, sind die Langzeitfolgen weitaus gravierender: denn eine dauerhafte Lärmeinwirkung kann das Innenohr, insbesondere die Haarzellen der Cochlea, schädigen. Diese Sinneszellen wandeln akustische Signale in elektrische Reize um und sind nicht regenerationsfähig. Die Folge ist eine nicht umkehrbare Innen-Ohr-Schwerhörigkeit, die meist schleichend im Frequenzbereich von größer 4.000 Hertz beginnt und sich dann weiter ausbreiten kann.

Wo Arbeitgeber verbindliche Regelungen zum Lärmschutz vorfinden

Der Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz ist gesetzlich geregelt und unterliegt verschiedenen nationalen und internationalen Vorschriften. In Deutschland ist die zentrale rechtliche Grundlage die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), welche die europäische Richtlinie 2003/10/EG in nationales Recht umsetzt. Ergänzend finden sich Anforderungen und Empfehlungen in einschlägigen Normen wie der DIN EN ISO 9612 für die Bestimmung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz und der DIN 45 645-2 für Verfahren zur Pegelbestimmung bei Lärmexposition. Die Verordnungen definieren verbindliche Auslösewerte und Grenzwerte für die tägliche Lärmbelastung als 8-Stunden-Mittelwert sowie als Spitzen-Schalldruckpegel.


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Folgende Schutzmaßnahmen müssen Arbeitgeber treffen, wenn Lärmgrenzwerte überschritten sind

Immer dann, wenn entweder der "obere Auslösewert" von 85 Dezibel oder der Spitzenschallpegel von 137 Dezibel überschritten ist, sind Maßnahmen notwendig. Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen Lärmbereiche kennzeichnen, für Gehörschutz sorgen und die Anwendung überwachen, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen veranlassen und ein Lärmminderungsprogramm aufstellen. Denn Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge sollten stets oberste Priorität haben.

Ergänzende Informationen zum Lärmschutz am Arbeitplatz

• Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): "Lärm am Arbeitsplatz", Fachbereich Physikalische Einwirkungen, 2023.
• DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
• DIN EN ISO 9612:2010-10: "Bestimmung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz"
• Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV), 2013.
• Berger, E. H.: The Hearing Protector Handbook, 4th Edition, AIHA Press, 2020.

Weitere Informationen

www.baubiologie-regional.de/firmen/





 


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