Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 20.04.2024

 

Gefangene des Brummtons

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Täglich meldet sich rund ein Dutzend Brummtonbetroffener bei der Internetplattform brummton.com. Die Geschichten ähneln sich in verblüffender Weise. Während die Hälfte der Betroffenen das störende Geräusch in der Nachbarwohnung vermutet, tappt die andere Hälfte vollkommen im Dunkeln. Es darf gerätselt werden, ob der Brummton aus dem Haus kommt oder ob die Geräuschquelle in größerer Entfernung zu vermuten ist. Die folgenden Handlungsweisen scheinen typisch deutsch zu sein. Wird der Nachbar als Störenfried erkannt, folgt der Gang zum Rechtsanwalt. Kommt das Geräusch vermutlich von außerhalb der Wohnung, sehen Betroffene die Behörden in der Pflicht. Die Notwendigkeit eines privat beauftragten Schallgutachtens kommt hingegen den wenigsten Bewohnern in den Sinn.

Das Nachbarschaftsklima ist im Nu vergiftet

Brummtonbetroffene greifen in einigen Fällen zum Telefon und rufen ihren Rechtsanwalt an. Sie hoffen, den Störenfried aus der Nachbarwohnung auf diese Weise zur Räson zu bringen. Aber ohne Nachweise steht der Jurist mit leeren Händen da. Die kostengünstige Variante ist das Beibringen von Zeugen, welche das störende Geräusch ebenfalls wahrnehmen. Es empfiehlt sich, wenigsten zwei bis drei neutrale Zeugen an der Hand zu haben. Falls diese Möglichkeit ausfällt, muss der Betroffene an ein privates Schallgutachten denken. Als wichtigste Vorarbeit zählt die Auflistung von störenden Schallereignissen, besser bekannt als "Geräusch-Tagebuch". Vor Auftragserteilung an die Akustikfirma muss der Ermittlungsumfang und das Honorar geklärt werden. Die Erfahrung aus Gesprächen mit Brummtonbetroffenen zeigt, dass gute Nachbarschaftsbeziehungen schnell vergiftet sind. Oft genügt bereits der ausgesprochene Verdacht gegenüber der Nachbarin oder dem Nachbarn. Sobald das Schreiben des Rechtsanwalts eintrifft, dürfte ein kooperatives Verhalten von allen Seiten vorbei sein.

Behörden werden erst bei Überschreiten von Richtwerten aktiv

Bei ungeklärten Lärmsituationen empfiehlt es sich, die Behörden einzuschalten. Je nach Größe der Kommune gibt es ein eigenes Amt für Immissionsschutz oder ein Umweltamt. In kleineren Gemeinden übernehmen die Landratsämter die Aufgabe des Immissionsschutzes. In der Regel untersuchen die Behörden Lärmstörungen, wenn es konkrete Hinweise auf den Verursacher gibt. Bei diffusen Problemstellungen oder in Einzelfällen ist die Bereitschaft für einen Vororttermin gering. Die Anzahl der betroffenen Bürger erweist sich als wichtiges Kriterium für das behördliche Handeln. Ein erfolgreiches Ende der Lärmstörung ist aber damit noch nicht gegeben. Nun kommen die festgelegten Immissionsrichtwerte der TA Lärm ins Spiel. Die Lärmschutzvorgaben hängen von der Gebietseinstufung ab. Beispielsweise ist die Lautstärke in einem reinen Wohngebiet nachts auf 35 Dezibel begrenzt. Die Erfahrung aus Gesprächen mit Betroffenen zeigt, dass die Brummtöne die Richtwerte in den meisten Fällen weit unterschreiten. Eine Information der Behörde ist dennoch wichtig, da beispielsweise in einem Stadtteil eine Clusterbildung vorliegen kann. Denn in den meisten Fällen wissen Lärmgeplagte nicht, ob noch mehr Menschen in einem Straßenzug betroffen sind.

Schallmesstechnik kommt an ihre Grenzen

Bei der Ortung von sehr leisen Geräuschen kommt auch eine gute Messausrüstung schnell an ihre Grenzen. Lärmpegel, die unter zwanzig Dezibel (A) liegen, werden selbst von Klasse-1-Mikrofonen nicht mehr erkannt. Besonders gute und folglich auch sehr teure Mikrofone weisen eine Empfindlichkeit von 17 dB auf. Viele Betroffene berichten aber, dass sie den Brummton gar nicht hören, sondern als Vibrationen wahrnehmen. "Mein ganzes Bett vibriert", ist eine der häufigsten Aussagen. Schwer verständlich wird es für viele Brummtonopfer, wenn die wahrgenommenen Vibrationen mit der Schwingungsaufnahme nicht dokumentiert werden können. Selbst mit empfindlichen dreidimensionalen Sensoren sind leichte Bodenschwingungen oft nicht zu erfassen. Die Messtechnik kommt an ihre Grenzen.

Ein Wohnungswechsel als letzte Alternative?

Brummtonbetroffene mögen es nicht gerne hören. Wenn aber trotz größter Anstrengung und unter Einsatz hochwertiger Messtechnik die Geräuschquelle nicht zu ermitteln ist, bleibt oft nur ein Wohnungswechsel übrig. In der Tat handelt es ich um ein katastrophales Szenario, wenn Lärm geplagte Menschen in Ballungszentren wohnen. So erzählte kürzlich ein älteres Ehepaar aus Berlin, dass es gerade in eine Neubauwohnung eingezogen sei und nicht mehr die Energie für einen Wohnungswechsel aufbringe. In diesen Fällen kann nicht mehr der Techniker helfen, sondern eher ein Psychologe. Ein gut gemeinter Rat lautet, sich mit dem Geräusch "anzufreunden" oder es als unwichtig einzustufen, insbesondere dann, wenn der Gehörschutz oder die Geräuschmaskierung mit angenehmer Musik keine Abhilfe schaffen.

Weitere Informationen

www.umweltbundesamt.de/publikationen/ermittlung-bewertung-tieffrequenter-geraeusche-in
www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkung/erschuetterungen
stroemungsakustik.de/old.mv.fh-duesseldorf.de/d_pers/Kameier_Frank/c_veroeffentlichungen/DAGA_2015_kameier_stand120515.pdf
www.brummton.com





 


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