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Bayreuth, 29.03.2024

 

Energieeinsparverordnung: Eigentümerwechsel bringt Zusatzkosten

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Nach Informationen des Initiativkreises Erdgas & Umwelt kommen auf viele Käufer von gebrauchten Immobilien Zusatzkosten durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) zu. Bestimmte Heizkessel und Dämmmaßnahmen werden bei einem Eigentümerwechsel Pflicht.

Betroffen sind grundsätzlich alle Hauskäufer, die ein bestehendes Gebäude selbst bewohnen möchten. Wurde der Heizkessel vor 1978 installiert, muss dieser bis 2006 ausgetauscht werden. Hat ein solches Gerät allerdings nach 1996 einen neuen Brenner bekommen, verlängert sich die Frist auf 2008. Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber in der EnEV, dass die Geschossdecken über beheizten Räumen zu dämmen sind. Das gilt ebenso für Leitungen, in denen warmes Wasser fließt.

Der Initiativkreis Erdgas & Umwelt macht darauf aufmerksam, dass Hauskäufer durch die EnEV mit zusätzlichen Kosten rechnen müssen, die durchaus 15.000 Euro und mehr betragen können. Bei der Hausbesichtigung, der Preisverhandlung oder der Immobilienfinanzierung sollte man daher über die Modernisierungspflicht der EnEV informiert sein.

Checklisten für Modernisierer gibt es beim Initiativkreis Erdgas & Umwelt per E-Mail info@ieu.de oder telefonisch unter 0 18 02/34 34 52 (6 Cent pro Gespräch).

Berlin und Essen, 21.06.2004

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Herausgeber:
Initiativkreis Erdgas & Umwelt
Huttropstraße 60
45138 Essen



Weitere Informationen

www.ieu.de





 


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