Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 28.03.2024

 

EEW Gesetz ab 1.1.09 für Neubauten beachten

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Bis 2020 soll in Deutschland der Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme auf 14 % angehoben werden. Zur Zeit sind es erst 6,6 %. Neben den Förderprogrammen für Solaranlagen, Holzpelletkesseln und Wärmepumpen wurde das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWG) erlassen. Das EEWG schreibt ab dem 01.01.2009 für Neubauten die Nutzung erneuerbarer Energien vor.

Das Ziel kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden:

- Eine Solaranlage mit einem Deckungsgrad auf die gesamte Heizungsenergie von 15 %.

Um dieses Ziel zu erreichen müssen pro m² Wohnfläche 0,04 m² Kollektorfläche Aperturfläche installiert werden. Bei einem Gebäude mit 150 m² Wohnfläche wäre das eine Solaranlage mit 6 m².

- Die Nutzung von Biogas. Der Anteil des Biogases muss 30 % der Heizenergie ausmachen

- Heizen mit Biomasse (z.B. Holzpellets). Hier muss die Biomasseheizung mindestens 50 % der Heizenergie abdecken

- Heizen mit Geothermie oder Umweltwärme, z.B. eine Wärmepumpenheizung. Auch hier muss der Anteil mindestens bei 50 % liegen.

Die Vorgaben des EEWG können aber auch durch so genannte Ersatzmaßnahmen erfüllt werden:

- Nutzung von Abwärme zu 50 % der Heizenergie. Zum Beispiel eine kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung

- Wärmeenergie aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (auch hier mindestens 50 %)

- Verbesserte Wärmedämmung mit 15 % unter den Vorgaben der EnEV

- Anschluss der Heizung an ein Nah– oder Fernwärmenetz mit umweltfreundlicher Energiebereitstellung.

Das Gesetz und die Begründung finden Sie unter www.bmu.de/erneuerbare_energien/download /doc/40512.php

Quelle: Newsletter von www.swb-herten.de/aktuelles.htm / Bildquelle: http://www.bmu.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/42061.php

Weitere Informationen

www.bmu.de/erneuerbare_energien/download /doc/40512.php





 


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