Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 03.05.2024

 

Brummtonsuche geht meistens ins Leere

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Die Geschichten gleichen einer Endlosschleife: Mehrere Leute eines Wohngebietes hören einen nervenden Brummton, wenden sich an die zuständige Behörde und hoffen auf Hilfe. Meistens kommt das Umweltamt auch vorort, misst den Schallpegel ... und findet keine Auffälligkeit. Jüngst berichtete wz-newsline.de von einem Fall in Mönchengladbach.

Die Anwohner haben eine Saftfabrik im nahe gelegenen Industriegebiet im Verdacht, den Brummton zu verursachen. Das Geräusch ist von mehreren Anwohnern deutlich zu hören, wobei es unterschiedlich wahrgenommen wird: entweder als dumpfer oder als heller Ton. Das städtische Umweltamt hatte inzwischen an zwei Tagen gemessen: Am 21. Februar vor den Werkstoren sowie auf halber Strecke zwischen Firma und Wohnung, und am 28. März in der Wohnung einer Anwohnerin.

Das Ergebnis war nicht erfreulich

Das Ergebnis war für die Bewohner alles andere als erfreulich: Erstens wurde die Störquelle nicht lokalisiert und zweitens musste die Behörde dem Fabrikbetreiber zugute halten, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten sind. Bei dieser Beurteilung ist nicht nur der gemessene Schallpegel maßgeblich, sondern auch die baurechtliche Einstufung des Wohngebietes. In einem reinen Wohngebiet ist nachts ein Schallpegel von 35 dB(A) zulässig. In einem Mischgebiet darf der Schallpegel nachts mindestens 45 dB(A) betragen.

Wie wird gemessen?

Maßgeblich für die Beurteilung des Immissionsrichtwertes ist der Beurteilungspegel in einem bestimmten Zeitabschnitt. Nach TA-Lärm ist tagsüber ein Mittelwert jeder Stunde zu bilden, nachts wird die lauteste Stunde im Mittel bewertet. Als Nachtzeit gilt der 8-Stunden-Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr. Eine korrekte Bewertung setzt mindestens drei zeitlich voneinander unabhängige Messungen voraus. Der Messwert ist um Zuschläge für Tonhaltigkeit und Impulshaltigkeit zu erhöhen. Dafür kann eine Abschlag von 3 dB(A) für die Messunsicherheit in Abzug gebracht werden.

Liegt ein tieffrequenter Ton vor?

Ergibt die Messung eine Differenz zwischen A-bewertetem und C-bewertetem Schallpegel von mindestens 20 dB, dann kann von einem tieffrequentem Geräusch ausgegangen werden. In diesem Fall ist eine differenzierte Bewertung innerhalb der Terzbereiche vorzunehmen. Zudem ist die Schallpegelmessung zwingend innerhalb des Hauses durchzuführen, da sich tieffrequente Töne im Gebäude verstärken können.

Was können die Betroffenen tun?

Die Behörde ist gehalten, die Ergebnisse der Schallpegelmessung zur Verfügung zu stellen. Falls die Anwohner Zweifel hinsichtlich der korrekten Messung und Bewertung hegen, sollten sie einen unabhängigen Fachmann zur Beratung hinzuziehen. Ist die Messung nicht anzuzweifeln, dann bliebe nur eine "good-will-Lösung" mit dem Verursacher anzustreben.

Brummtonsuche in ganz Deutschland

Mittlerweile wird in den Medien regelmäßig von Brummtongeschädigten berichtet. Die Webseite brummton.com listet Fälle in ganz Deutschland auf: Günzburg, Furtwangen, Neckarsmünd, Hamburg, Oranienburg oder Sylt. Wer die Fälle aufmerksam verfolgt, kommt immer wieder zum unbefriedigenden Ergebnis: der Verursacher wurde nicht dingfest gemacht! Ein interessantes Geschäftsfeld für Baubiologen tut sich auf, allerdings auch ein sehr aufreibendes.

Weitere Informationen

www.brummton.com





 


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