Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 20.04.2024

 

Umstellung der Förderbegriffe: Energieeffizient anstatt ökologisch

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Die öffentliche Förderung von Baumaßnahmen verwendet ab 2009 neue Begriffe zur Kriterienbestimmung: "Energieeffizient bauen" anstatt "ökologisch bauen". Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts). In der Zusammenfassung werden folgende Gruppen gefördert: Privat, Gewerbe, freie Berufe, Organisationen und öffentliche Dienste.

Neubau und Erweiterung

Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Als Herstellung gilt auch die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten sowie die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude bei anschließender Nutzung als Wohngebäude.

1. Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern 55 und Passivhäusern

Voraussetzung für eine Förderung der KfW-Effizienzhäuser 55 ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Qp max. 40 kWh je m2 Gebäudenutzfläche AN beträgt. Desweiteren darf der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (HT) höchstens 55 % des in der EnEV 2007 angegebenen Wertes betragen. Passivhäuser werden gefördert, wenn deren Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhausprojektierungspaket (PHPP) oder einem vergleichsweisen Verfahren durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kWh je m2 Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf 15 kWh je m2 Wohnfläche nicht übersteigt.

2. Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern 70

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Qp max. 60 kWh je m2 Gebäudenutzfläche AN beträgt. Desweiteren darf der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (HT) höchstens 70 % des in der EnEV 2007 angegebenen Wertes betragen.Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen nachzuweisen.

Konditionen

Der Zinssatz ist fest für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit. Finanziert werden max. 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max. 50.000,- EUR pro Wohneinheit. Es werden 100 % des Zusagebetrags ausgezahlt. Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist das Darlehen in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder von Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten für den Endkreditnehmer möglich.






 


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