Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 16.04.2024

 

Trinkwasserrohrsanierung mit Epoxidharz ist praktisch out

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Hausbesitzer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen sollten wachsam sein, wenn es darum geht, Trinkwasserrohre mit einer Epoxidharzbeschichtung zu sanieren, anstatt schadhafte Rohre ausbauen zu lassen. Ein gesetzliches Verbot des Beschichtungsverfahrens ist zwar nicht ausgesprochen worden, aber zwei Gerichtsurteile in den letzten zwölf Monaten haben zu Ungunsten der ausführenden Firmen entschieden. Ein überregional tätiger Anbieter verwendet jetzt auf "vielfachen Kundenwunsch" ein Beschichtungsmaterial mit der Bezeichnung Keramik-Komposit anstelle des Epoxidharzes.

Beschreibung des Sanierungsverfahrens

Anstelle des Austausches von schadhaften Rohren der häuslichen Trinkwasserversorgung erfordert das Beschichtungsverfahren keinen Eingriff in die Bausubstanz. Das sogenannte Reliningverfahren beschreibt die ausführende Firma folgendermaßen: "Bei der Rohrsanierung werden die Rohre mittels Sand, der durch die verkrusteten Leitungen gesaugt wird, gründlich von allen Ablagerungen befreit. Danach werden die Rohre innen mit Epoxidharz ausgekleidet. Dadurch wird ein Rohr im Rohr erzeugt, das neue Korrosion und Ablagerungen dauerhaft verhindert." Der Erfolg des Relining-Verfahrens hängt davon ab, ob alle Detailschritte vor Ort korrekt umgesetzt wurden. Alle Verfahrensschritte müssen umfangreich dokumentiert werden, um eine Kontrolle der Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten.

Epoxidharz enthält in den meisten Fällen Bisphenol A (BPA)

Bisphenol A wird von der Internationalen Agentur für Krebsforschung IARC als krebserregend und fortpflanzungsschädigend (Kategorie 2) eingestuft. Es wirkt im Körper ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen. Die Substanz stört die durch Hormone gesteuerte Kommunikation zwischen den Zellen. Für Ungeborene ist der Einfluss von BPA besonders gravierend, da die Substanz die Plazenta durchdringen kann. Der Streitpunkt liegt in der Frage, ob Bisphenol A im Rohrleitungssystem aus dem Epoxidharz entweichen kann oder nicht.

Gerichte entschieden jeweils gegen den Handwerker

Eine Eigentümergemeinschaft aus Frankfurt trat vom Werkvertrag zurück, nachdem sie hörte, dass die Listung des verwendeten Epoxidharzproduktes beim Umweltbundesamt ausgelaufen war. Der Handwerker klagte auf entgangenen Gewinn. Der vom Landgericht Frankfurt zugezogene Gutachter machte im Verfahren deutlich, dass das angebotene Verfahren nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Der Sachverständige führte weiter aus, dass es bei der Rohrinnenbeschichtung mit Epoxidharzen zur Freisetzung von Epichlorhydrin und Bisphenol in das Trinkwasser kommen kann. Eine eindeutige gesundheitliche Unbedenklichkeit hinsichtlich Bisphenol A sei nicht gegeben.
Das Verwaltungsgericht Würzburg verwies in seinem Urteil vom 25.11.2015 ebenfalls darauf hin, dass die Epoxidbeschichtung nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und gab dem Kläger recht. Im Vorfeld hatte das Landratsamt Würzburg mehrere Messungen durchführen lassen. Immer wieder wurden dabei Legionellen im Wasser festgestellt, ebenso Bisphenol A und Epichlorhydrin.

Forderung nach regelmäßiger Wasseruntersuchung nach durchgeführten Sanierungen

Die Umweltorganisation BUND fordert in einem Hintergrundpapier aus dem Jahr 2012: "Dort wo bereits Sanierungen im Relining-Verfahren durchgeführt wurden, muss das Wasser gemäß Trinwasserverordnung regelmäßig auf Belastungen mit BPA und anderen Schadstoffen überprüft werden. Bei Belastung mit BPA kann ein Austausch der Rohrleitungen notwendig sein. Mieter sollen sich bei den Hauseigentümern erkundigen, ob vorhandene Leitungen im Relining- Verfahren saniert wurden. Falls ja, sollten sie eine regelmäßige Überprüfung der Wasserqualität verlangen, wie es die Trinkwasserverordnung vorschreibt."

Weitere Informationen

www.ecosan-umwelt.de
www.radziwill.info/teil-8-verwaltungsgericht-wuerzburg-zur-innensanierung-von-trinkwasserleitungen-mit-epoxidharz-rohre-muessen-raus
www.radziwill.info/Landgericht-Frankfurt-am-Main-Rohrinnensanierung-mit-Epoxidharz-entspricht-nicht-Regeln-der-Technik-7-Teil
www.bund.net/themen/chemie/hormonelle-schadstoffe/bisphenol-a/trinkwasserleitungen/





 


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