Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 25.04.2024

 

Schallschutz für Diskjockeys ?

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In einer Doktorarbeit der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena wurden die Auswirkungen der Schallbelastung in Diskoteken untersucht. Dabei wurde das Hauptaugenmerk auf die Lärmbelastung der Angestellten gelegt.

Die Ergebnisse der Schalldruckpegelmessungen bestätigten die Erwartungen. An den verschiedenen Arbeitsplätzen wurden äquivalente Dauerschallpegel zwischen 75,2 dB(A) und 102,9 dB(A) gemessen. Die durchschnittlichen Dauerschallpegel betrugen in der Garderobe 76,5 dB(A), im Bereich Kasse/Einlass 82,9 dB(A), an der Bar 91,8 dB(A), im Bereich des Tontechnikers 93,4 dB(A), beim Lichttechniker 93,6 dB(A), und beim Discjockey 97,5 dB(A).

In den meist räumlich von der Tanzfläche getrennten Bereichen Garderobe und Einlass/Kasse lagen die Pegel somit deutlich niedriger als in der Bar und beim Diskjockey. Auf der Tanzfläche wurden äquivalente Dauerschallpegel zwischen 98,1 dB(A) und 103,3 dB(A) gemessen. Der Mittelwert lag bei 101,2 dB(A). Dies zeigt, dass die Gäste auf der Tanzfläche der höchsten Belastung ausgesetzt sind.

Im Reinton-Audiogramm, welches im Modus Knochenleitung durchgeführt wurde, wiesen elf (18,3 %) der 60 Probanden eine Hörminderung von 15 dB bis 30 dB und ein Proband (1,7 %) über 30 dB in den Frequenzen 4 kHz und/oder 6 kHz ein- oder beidseitig auf.

Das Durchschnittsalter der Angestellten lag bei 25 Jahren. Die durchschnittliche Dauer der Beschäftigung in einer Diskothek war relativ gering, sie beträgt 3,0 Jahre. Die wöchentliche lärmbelastete Arbeitszeit ist ebenfalls gering (31,7 % weniger als 5 h pro Woche). Somit liegt auch die Gesamtexpositionszeit bei niedrigen Werten (Mittelwert 2400 h).

Die Analyse der Freizeitgewohnheiten ergab, dass 95 % der Probanden regelmäßig Diskotheken in ihrer Freizeit aufsuchen. Dies sind deutlich mehr als bei anderen Untersuchungen unter jungen Erwachsenen . Regelmäßig laute Musik hörten 83,3 % der befragten Diskothekenangestellten. Auch Kinobesuche stellen eine häufige Freizeitbeschäftigung dar. Jedoch hat die überwiegende Zahl der Probanden (95 %) eine wöchentliche Lärmexpositionszeit durch Kinobesuche von nicht mehr als einer Stunde.

Gehörschutz wurde nur von 36,7 % während der Arbeitszeit in der Diskothek getragen. Erkrankungen des Ohres (Otitis media, Hörsturz, Trommelfelldefekt) hatten 43,3 % bisher erlitten. 50 % der Probanden durchlebten bereits Schädel-Hirn-Traumata, Operationen, oder Frakturen.

Ohrgeräusche traten bereits bei 81,7 % der Befragten auf, bei 66,7 % nach Lärmexosition.

Mit der vorliegenden Untersuchung sind zwar keine kausalen Zusammenhänge nachweisbar, die Übereinstimmung mit den Erkenntnissen in der wissenschaftlichen Literatur lassen jedoch folgende Schlussfolgerungen zu:

Zur Prävention lärmbedingter Hörschäden sollten die Schalldruckpegel in Diskotheken sowohl im Arbeitsbereich der Angestellten als auch im Aufenthaltsbereich der Besucher gesenkt werden. Hierzu sollte eine Pegelbegrenzung nach Vorbild der DIN 15905 eingeführt werden.

Auch die bauliche Gestaltung sollte so ausgerichtet sein, dass die Schalldruckpegel in den Arbeitsbereichen durch Schallschutzmaßnahmen reduziert werden. Für Besucher sollten neben der Tanzfläche auch lärmberuhigte Bereiche geschaffen werden.

Weiterhin sollte in Bereichen mit äquivalenten Dauerschallpegeln über 85 dB(A) Gehörschutz getragen werden. Dies dient auch der Verringerung des Auftretens von Ohrgeräuschen.

Die Dauer der Beschäftigung in einer Diskothek ist ein weiterer Risikofaktor für einen lärmbedingten Hörschaden. Die durchschnittliche Beschäftigungsdauer ist gering. Jedoch sollten gerade bei denjenigen, die über längere Zeit hier arbeiten, besonders auf die Minderung der Schalldruckpegel geachtet werden.

Viele Angestellte in Diskotheken belasten ihr Gehör zusätzlich durch Freizeitbeschäftigungen wie Motorradfahren, Schießsport oder Heimwerkertätigkeiten. Diese Aktivitäten erhöhen ebenfalls das Risiko für einen Gehörschaden. Sie sollten gerade bei beruflich lärmexponierten Personen reduziert und unter Verwendung von Gehörschutz durchgeführt werden.

Literaturangabe: http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-1270/Diss.txt

Joachim Weise

Weiterführende Informationen zur Technik der Schallpegelmessung finden Sie unter



Weitere Informationen

www.umweltmesstechnik-bayreuth.de/schallpegelmessung.html





 


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