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Bayreuth, 29.03.2024

 

Risikowahrnehmung hinsichtlich Strahlenbelastung beim Einsatz des Ganzkörperscanners ist weit herabgesetzt

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Für Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist die Technologie kein Tabu mehr, unter der Voraussetzung, dass die Menschenwürde strikt gewahrt bleibe, war kürzlich zu lesen. Ähnlich äußerte sich auch der Bundesinnenminister Thomas de Maizière von der CDU zu Jahresende in den Medien. Im Zusammenhang mit Bodyscannern ist das Gesundheitsrisiko aufgrund der Strahlenbelastung bei den Spitzenpolitikern allenfalls noch ein Randthema. Das Bundesamt für Strahlenschutz (www.bfs.de) bekennt auf seiner Webseite offen, dass die in den Geräten verwendete Technologie nicht im Detail bekannt ist. Bei Anwendung der aktiven Rückstreuscanner mit Terahertzstrahlung vermutet die Behörde ein Frequenzspektrum von 10 bis 30 Gigahertz. Die Wellenlänge betrüge somit 3 cm bzw. 1 cm und wäre damit keine eigentliche Terahertzstrahlung.

Bundesamt für Strahlenschutz sieht nur geringes Risiko durch Bodyscanner

Zu den biologischen Wirkungen der aktiven Scanner führt das BfS aus: "Grundsätzlich ist die Eindringtiefe der nichtionisierenden Strahlung im möglichen Frequenzbereich gering. Bei 10 GHz beträgt sie nur noch Millimeter und nimmt mit zunehmender Frequenz weiter ab. Tiefer liegende Organe werden deshalb praktisch nicht erreicht." Dies war auch die Meldung, die von den Hörfunkmedien in den Nachrichten verbreitet wurde. Das BfS schreibt aber weiter: "Allerdings ist die Eindringtiefe ausreichend, um Zellen der Haut und des peripheren Blutkreislaufes zu erreichen. Dort gesetzte Schäden könnten sich sowohl lokal als auch systemisch auswirken. Unstrittig ist, dass die im Körper absorbierte Strahlung bei ausreichender Intensität zu thermischen Wirkungen führt. Dies ist Grundlage der Grenzwertempfehlungen in diesem Bereich. Im Mikrowellenbereich bis etwa 10 GHz liegen eine Reihe von Laboruntersuchungen zu diversen zellulären und subzellulären Endpunkten vor. Bei höheren Frequenzen ist die Anzahl der vorliegenden Untersuchungen sehr gering."

Maximal zehn Watt je Quadratmeter Strahlungsdichte

In seiner abschließenden Bewertung sieht das BfS doch noch einen Weg, die riskante Technik einzusetzen: Obwohl nur ganz wenige Studien in diesem Frequenzbereich vorliegen, sieht die Bundesbehörde bei einer Begrenzung der Leistungsflussdichte auf 10 W/m2 den Einsatz von aktiven Körperscannern als akzeptabel an. Das BfS abschließend: Unter Strahlenschutzaspekten ist dem Einsatz von passiven Systemen eindeutig der Vorzug zu geben. Die Körperscanner mit "Terahertzstrahlung" werden bereits an mehreren euopäischen Flughäfen wie Amsterdam, London und Zürich zu Testzwecken eingesetzt. Bisher war der Gang in die Kabine aber freiwillig. Wann die gesetzliche Regelung in Deutschland kommen wird, ist noch offen und hängt evtl. auch vom Druck der US-Regierung ab. Wetten, dass es für Politiker dann wohl eine Ausnahme von der Zwangsbestrahlung am Flughafen gibt?







 


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