Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 29.03.2024

 

Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung ist auch für Sachverständige hilfreich

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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat den Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung in der dritten Auflage veröffentlicht. Das Handbuch für Arbeitsschutzfachleute umfasst stattliche 528 Seiten und ist per Download kostenlos erhältlich. Die Gefährdungsbeurteilung basiert auf den Paragraphen 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes. Es verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Oberstes Ziel ist die Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und der Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze. Die Gefährdungsbeurteilung ist weiterhin ein Hilfsmittel, um Ursachen für Störungen der Arbeit zu verringern und die Qualität der Führungstätigkeit zu verbessern. Der Ratgeber soll branchenunabhängig von allen Arbeitsschutzfachleuten verwendet werden.

Systematisches Vorgehen

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen von Beschäftigten. Sie hat das Ziel, Maßnahmen zur Beseitigung bzw. zur Minimierung von Gefährdungen abzuleiten. Dabei soll eingeschätzt werden, welche Arten von Gefährdungen auftreten können, welche Personen möglicherweise betroffen sind, ob die Bedingungen am Arbeitsplatz akzeptabel sind, wie dringlich und welcher Art die erforderlichen Maßnahmen sind und ob Verbesserungen möglich sind. Die Gefährdungsbeurteilung sollte keine einmalige Aktion sein, sondern ein kontinuierlicher Prozess im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements. Ein besonderes Augenmerk gilt den schutzbedürftigen Gruppen in der Arbeitswelt: den Jugendlichen, den Schwangeren und stillenden Mütter, Menschen mit Behinderung und den Rehabilitanden, das sind stufenweise wiedereinzugliedernde Erkrankte.

Persönliche Schutzmaßnahmen sind wichtig, stehen in der Hierarchie aber nicht ganz oben

Bei der Vermeidung bzw. Minimierung von Gefährdungen stehen die einzuleitenden Maßnahmen in einer gewissen Hierarchie. Zunächst sind Arbeitsverfahren so zu gestalten, dass keine Gefährdung vorhanden ist oder dass Gefahrenquellen beseitigt werden. Zweitens sind Gefährdungen durch Anwendung von Schutzeinrichtungen auszuschalten oder zu mindern. Durch Herabsetzung von Intensität und Dauer der Exposition wird das Gesundheitsrisiko minimiert und schließlich kommt das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung zur Anwendung.

Teil II des Ratgebers beschreibt ausführlich die einzelnen Gefährdungsfelder

Dieser Teil des Ratgebers liefert auch für Baubiologen und andere Sachverständige wichtige Hinweise. Zu jedem Teilaspekt der Gefährdungsfelder sind Grenzwerte und Beurteilungskriterien, sowie die relevanten Gesetze, Regelungen und Normen aufgelistet, um bei Bedarf tiefer in das Problem einzusteigen. Den Gefährdungsfeldern "Gefahrstoffe" und "Biologische Arbeitsstoffe" wird wegen ihrer gesundheitlichen Relevanz jeweils ein ganzer Abschnitt gewidmet. Elektromagnetische Felder, Schall und Vibrationen und optische Strahlung werden in der Gruppe 7 "Spezielle physikalische Einwirkungen" dargestellt. Das Thema "Beleuchtung allgemein" beschreibt der Leitfaden in der Gruppe 8 "Gefährdung durch Arbeitsumgebungsbedingungen" ausführlich.

Checklisten zur betrieblichen Arbeitsorganisation im Teil III des Ratgebers

Schwerpunkt im Abschnitt drei sind die Checklisten zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Größeren Betrieben wird empfohlen, ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) einzuführen, mit dem ein arbeitsteiliger Prozess sinnvoll zu strukturieren ist. Bereits ab zwanzig Beschäftigen müssen Sicherheitsbeauftragte benannt werden. Die Arbeitnehmer sind vor der Aufnahme von gesundheitsgefährdenden Arbeiten im Arbeitsschutz zu unterweisen. In die Unterweisung müssen auch Fremdfirmen einbezogen werden, wenn sie im Arbeitsprozess eingegliedert sind.

Kostenloser Download

www.baua.de/de/Publikationen/Fachbuchreihe/Gefaehrdungsbeurteilung.html






 


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