Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 20.04.2024

 

Nützlicher Ratgeber zum Glühlampenkauf ab September

Share on Facebook Share on Twitter
Ab September 2018 schränkt der Gesetzgeber das Angebot von Glühlampen weiter ein. Ein Teil der Halogenlampen fliegt damit aus dem Angebot. Der Verbraucher muss deshalb noch genauer hinschauen, um den Durchblick zu bewahren. Diplomingenieur Joachim Gertenbach listet für den Verband Baubiologie detailliert auf, welche Kriterien beim Kauf zu beachten sind. Dieser Ratgeber steigt wesentlich tiefer in die Technik ein, als es die meisten Pressemeldungen zum Thema "Glühlampenverbot" vermögen. Gertenbach zeigt auf, dass nicht alle Hochvoltlampen pauschal verboten sind und erklärt die wichtigsten Unterschiede.

Die Versorgungsspannung, der Lampensockel und die Lichtmenge sind zu beachten

Die Versorgungsspannung teilt Leuchtmittel in Hochvolt- oder Niedervoltlampen ein. Hochvoltlampen werden mit einer Netzspannung von 230 Volt direkt an den Stromkreis angeschlossen. Niedervoltlampen benötigen einen Transformator, um die Netzspannung von 230 Volt auf 12 Volt abzusenken. Weiter im Verkauf bleiben Hochvoltlampen mit der Sockelfassung G9 (9 Millimeter Stecksockel) oder mit Halogenstäben R7s (z.B. Länge 118 Millimeter). Ebenfalls weiter erlaubt sind Niedervolt-Halogenlampen mit den Stiftsockeln G4, GY6.35, GU5.3 (letztere sind mit Reflektor ausgestattet). Als weiteres Kriterium ist die erzeugte Lichtmenge zu beachten. Gibt die Glühlampe weniger als 60 Lumen (lm) Lichtmenge ab, dann darf sie weiter produziert werden. Als Beispiele gelten Ofenlampen oder kleine Nachtleuchten.
Vom Verbot betroffen sind damit alle Hochvolt-Glüh- und Halogenlampen ohne Reflektor mit einer Lichtmenge von mehr als 60 Lumen. Das sind die meisten der eingesetzten E27-Halogenglühbirnen und E14-Kerzenbirnen sowie die E14-Halogen-Tropfenlampen.

LED-Lampen als fragwürdiger Ersatz für Glühbirnen und Halogenlampen

Als Ersatz für die thermischen Strahler sind bereits seit längerem die Lampen mit Halbleitertechnik unter dem Oberbegriff LED oder OLED auf dem Markt. Sie sind wesentlich teurer in der Anschaffung, verbrauchen aber weniger Strom. Die Forderung nach einem natürlichen Lichtspektrum erfüllen bis-her nur die Glühlampen. Deren Spektrum verläuft kontinuierlich von blau bis rot. Herkömmliche Glühlampen erreichen auch den höchsten Farbwiedergabewert (Ra-Wert) und werden als "warmes" Licht wahrgenommen. LED-Licht hingegen zeichnet ein zu hoher Blauanteil im Spektrum und eine hohe Farbtemperatur aus. Farbtemperaturen mit mehr als 5300 Kelvin gelten als kalt-weißes Licht. LED-Lampen mit diesen Eigenschaften sollten abends nicht verwendet werden, da sie Menschen am Einschlafen hindern können. Als dritte negative Eigenschaft weisen LED-Lampen technisch bedingt ein unnatürliches Lichtflimmern auf. Die nicht sichtbaren Lichtschwankungen können zu Augenproblemen führen.
Fotos: Joachim Gertenbach, Verband Baubiologie

Weitere Informationen

www.verband-baubiologie.de/info-portal/aktuelles/98-aus-aktuellem-anlass-verbraucherleitfaden-des-verband-baubiologie-fuer-leuchtmittel-arbeitsgruppe-licht.html
www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/bund-begruesst-eu-weiten-verkaufsstopp-von-halogenlampen-zum-1-september/





 


Teilen auf Social Media