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Bayreuth, 25.04.2024

 

Novellierung der 26. BImSchV kann nicht zufrieden stellen

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Am 14.3.2013 verabschiedeten im deutschen Bundestag etwa 30 Abgeordnete aus allen Fraktionen zu vorgerückter Stunde die Novellierung der 26. Bundesimmissionschutzvervordnung (BImSchV) innerhalb von zwei!! Minuten. Vorausgegangen waren Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 13. März. Ende Februar 2013 fand eine Expertenanhörung im Bundestag statt. Die 26. BImSchV enthält Vorschriften zum Umgang mit elektrischen und magnetischen Felder im Niederfrequenzbereich und elektromagnetischen Wellen im Bereich der Hochfrequenz. Aktuell wurde das Thema durch die geplanten Höchstspannungsleitungen von Nord- nach Süddeutschland im Zuge der Energiewende.

Folgende Veränderungen wurden verabschiedet

• Alle Frequenzen von 0 Hertz (Hz) bis 300 Gigahertz (GHz) werden einbezogen. Bisher gab es Regelungen für 16 2/3 Hz und 50 Hz in der Niederfrequenz sowie Regelungen für funktechnische Anlagen.
• Die Grenzwerte gelten für alle Betreiber von Anlagen, außer militärische Radaranlagen. Bisher unterlagen nur gewerblich genutzte Anlagen der 26. BImSchV.
• Bei Gleichstromanlagen gilt ein Minimierungsgebot.
• Ein Überspannungsverbot von Wohnanlagen für Stromleitungen ab 220 kV ab 2015.
• Für Gleichstromanlagen gilt ein Grenzwert von 500 Mikrotesla für magnetische Gleichfelder.
• Für 50-Hz-Felder im allgemeinen wird der Grenzwert auf von 100 auf 200 Mikrotesla erhöht.
• Für Stromleitungen bleibt der Grenzwert bei 100 Mikrotesla für magnetische Wechselfelder
• Die Grenzwerte im Bereich hochfrequenter Wellen bleiben unverändert

Welche Forderungen wurden nicht umgesetzt?

• Für 110 kV und 220 kV-Stromleitungen gibt es kein Überspannungsverbot von Wohngebieten, obwohl von diesen Leitungen ebenfalls gesundheitsgefährdende Belastungen ausgehen.
• Eine Abstandsregelung von Stromleitungen zu Wohngebieten ist im Gesetz nicht geregelt. In der Expertenanhörung wurden Entfernungen zwischen 400 und 600 Metern vorgeschlagen. Gerade 110 kV-Leitungen sollen im Zuge der Energiewende enorm ausgeweitet werden.
• Das Gebot von erdverlegten Leitungen ist nicht geregelt.
• Die Überspannungsregelung gibt für Neuanlagen ab 2015. Bestehende Leitungen sind nicht betroffen.
• Es stehen hauptsächlich die 50 Hz-Felder im öffentlichen Fokus. Die vielfach kritischen Oberwellen im Kilovoltbereich bei Stromleitungen werden gesundheitlich nicht gesondert bewertet.
• Das in §4 der 26. BImSchV enthaltenen Minimierungsgebot für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen enthält keinerlei Regelungen für die Umsetzung in der Praxis.
• Hochfrequenzsender mit einer Ausgangsleitung kleiner 10 Watt sind nachwievor in der Verordnung nicht geregelt. Dabei geht gerade von WLAN-Anlagen und DECT-Telefonen im Nahbereich eine wesentliche Belastung aus.
• Die Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen werden trotz deutlicher Hinweise auf gesundheitliche Risiken nicht vermindert.
• Das Ecolog-Institut fordert, alle ernst zu nehmenden wissenschaftlichen Belege für gesundheitlich relevante Wirkungen von nieder- und hochfrequenten Feldern zu berücksichtigen. Die Tragweite von grundsätzlichen Entscheidungen und Bewertungen erfordert eine breitere wissenschaftliche und gesellschaftliche Legitimation als diese von selbst ernannten Experten internationaler Gremien oder nach politischen Opportunitätsüberlegungen zusammengesetzter Kommissionen.

Die politische Landschaft

Die oben genannten Gesetzesänderungen wurde mit der Mehrheit der Regierungsparteien im Bundestag durchgedrückt. SPD und Grüne schlugen weitergehende Änderungen vor. Die Linke forderte konkrete Grenzwertsenkungen im Niederfrequenzbereich auf 0,2 Mikrotesla bei magnetischen Wechselfeldern und im Bereich Hochfrequenz auf 0,2 Volt je Meter, dies entspricht 106 Mikrowatt je Quadratmeter. Der Antrag der Linken wurde im Bundestag von den Regierungsparteien und der SPD abgelehnt, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung. Die Bundesregierung verlässt sich alleinig auf die Bewertungen der sogenannten internationalen Strahlenschutzkommission ICNIRP und auf die Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission. Der Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Ausschuss bezeichnete die ICNIRP als hochrangige Kommission, deren Vorsitzender Rüdiger Matthes aus Deutschland ist.

Grenzwertsenkung abgelehnt

Der Umweltausschuss des Bundesrates lehnte am 18.4.13 die von Baden-Württemberg und Brandenburg eingebrachte Vorlage zur Grenzwertsenkung im Hochfrequenzbereich ab.

Weitere Informationen

dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/127/1712738.pdf
dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17228.pdf





 


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