Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 26.04.2024

 

Mobilfunkantennen und Eigentum

Share on Facebook Share on Twitter
Der Ring Deutscher Makler (RDM) veröffentlichte folgendes Umfrageergebnis:

§ Nach den Erfahrungen vieler Makler wirken sich Mobilfunksendemasten wertmindernd bzw. verkaufshemmend auf den benachbarten Immobilienbesitz aus (Umfrage März 2002).

§ Wertminderungen bis zu 50 % des Grundstücks mussten Anlieger bereits hinnehmen. Gutachten hierüber wurden erstellt. Teilweise wurden auch Baugrundstücke wieder zurückgegeben, da in der Nähe eine Mobilfunksendeanlage installiert wurde.

§ Bundesweit erhebliche Wertverluste sendernaher Immobilien in Milliardenhöhe - Verfassung mehrfach verletzt - Jetzt drohen Wertminderungsklagen auf der Grundlage offizieller Gutachten in Milliardenhöhe.

§ Der Ansatz der Wertminderung von Immobilienbesitz, der sich in der Nachbarschaft von Mobilfunksendeanlagen befindet, reichte von 5 über 15, 20, 30, 40 bis hin zu 50%. Ein Sendemast in der Nähe des zu verkaufenden Objektes kann sich auch als absolut verkaufsverhindernd auswirken. Mehrere Beispiele wurden hierzu detailliert angegeben.

§ Oftmals werden bereits im Vorfeld Besichtigungen abgesagt, wenn von den Kauf- oder Mietinteressenten erkannt worden war, dass sich das Objekt in Nähe einer Sendeanlage befindet. Zu einer Diskussion über eine Kaufpreissenkung oder Mietminderung kommt es in diesen Fällen gar nicht, da es sich um grundsätzliche, also zumeist gesundheitliche Bedenken handelt.

§ „Aus Vorsichtsgründen empfehlen wir den von uns betreuten Hauseigentümern bzw. Wohnungseigentümern, keine Mobilfunksendemasten zu installieren."


Quelle: Umfrage des Immobilienmakler-Büros von Medinger München,
e-mail-Kontakt: HvMedinger@t-online.de

Nachricht erhalten von MdL Bayern Volker Hartenstein






 


Teilen auf Social Media