Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 24.04.2024

 

Lärmschutz in Gewerbebetrieben muss besser geplant werden

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Mit knapp 5.600 anerkannten Fällen war die Lärmschwerhörigkeit auch 2009 die häufigste Berufskrankheit. Lärmminderung ist damit nach wie vor eine dringende Aufgabe des Arbeitsschutzes. Doch insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) benötigen überbetriebliche Unterstützung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin (BAuA) hat zum diesem Thema den Bericht "Entwicklung wirksamer Strukturen zur Lärmminderung in KMU" veröffentlicht. Die Schrift zeigt Wege zu einer fachkundigen und branchenspezifischen Präventionsberatung auf.

Auswahl leiser Maschinen als wichtigste Maßnahme

Den besten Schutz vor Lärm bietet die Auswahl und Beschaffung leiser Maschinen, denn Lärm muss an der Quelle bekämpft werden. Bemühungen, den Arbeits- und Lärmschutz in die Investitionsplanung zu integrieren, beschränken sich jedoch weitgehend auf größere Unternehmen, so der Bericht der BAuA. Die kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) findet praktisch keine Beratung während der Planungsphase statt. Zudem sind diese Unternehmen meist nicht in der Lage, die stetigen Entwicklungen und die sich wandelnden Vorschriften zu verfolgen. Der BAUA-Ratgeber will deshalb kleineren Firmen helfen, lärmarme Verfahren oder Arbeitsmittel mit reduzierten Lärmemissionen gemäß dem Stand der Technik auszuwählen.

Weitere Informationen

www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F1869.html





 


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