Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 20.04.2024

 

Hohe Lautstärken im Ultraschallbereich

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Im Grenzbereich des Hörens sind Geräusche vom menschlichen Ohr kaum wahrnehmbar. Sensible Menschen leiden darunter, dass Lärmschutznormen hohe Schallpegel außerhalb des Hörschallbereichs zulassen. Diese Gesetzeslücke nutzen technische Anwendungen im Ultraschallbereich aus. In der industriellen Fertigung finden beispielsweise Ultraschallschweißmaschinen und Ultraschallreinigungsbäder Anwendung. Im privaten Bereich sind Geräte zur Marderabschreckung und zur Vertreibung von Jugendlichen von bestimmten Plätzen bekannt.

Ultraschall und Infraschall

Der Hörschallbereich des Menschen umfasst den Frequenzbereich von 16 Hertz bis 16 Kilohertz. Geräusche innerhalb dieses Spektrums sind von den meisten Menschen hörbar. Infraschall bezeichnet Geräusche mit einer Frequenz kleiner 16 Hertz. Die langen Schallwellen erzeugen extrem tiefe Töne, die sogar Mauern durchdringen können. Im Gegensatz dazu sind Ultraschallwellen mit einer Frequenz größer 16 Kilohertz sehr kurz und die Tonlage ist extrem hoch. Je älter der Mensch wird, desto schwieriger nimmt er hohe Töne war. Kinder und Jugendliche hören sehr hohe Töne besser als Erwachsene. Bestimmte Tiergattungen können Geräusche jenseits der menschlichen Hörschwelle wahrnehmen. Fledermäuse, Katzen und Marder hören sogar jenseits von 20 Kilohertz.

Schadet Ultraschall der Gesundheit?

Bei der Festlegung von Schallschutznormen gilt die einfache Regel: was der Mensch nicht hören kann, nimmt er nicht wahr und erleidet somit auch keinen Schaden. Der Schweizer HNO-Arzt Andreas Schapowal geht davon aus, dass Schallwellen größer 20 Kilohertz die Hörnerven nicht erreichen. Dennoch berichten Menschen, die Ultraschallpegeln ausgesetzt waren, von Übelkeit, Gleichgewichtsstörungen und Kopfschmerzen. Obwohl über Schäden des Hörorgans bei sehr hohen Schalldruckpegeln noch großer Forschungsbedarf besteht, gestattet der Gesetzgeber bei Marderschreckgeräten Schalldruckpegel bis 114 dB. Im hörbaren Frequenzspektrum entspräche dies der Lautstärke eines Düsenflugzeuges.

Ultraschall am Arbeitsplatz

Schweißmaschinen und Reinigungsbäder mit Ultraschalltechnik sind typische Anwendungsbereiche im industriellen Bereich. Hier steht der Schallschutz des Bedienungspersonals im Vordergrund. Das Problem: Arbeitsschutz-Normen sind bisher nur für den hörbaren Teil des Schallspektrums definiert. Die Norm VDI 3766 beschäftigt sich mit der Messung, Bewertung und Minderung von Ultraschall. Sie geht davon aus, dass industrielle Ultraschallanwendungen auch Geräusche unterhalb von 16 Kilohertz erzeugen und berücksichtigt daher nur Auswirkungen im hörbaren Bereich. Trotz dieser Einschränkung auf das hörbare Spektrum sorgt die Norm für einen Mindestschallschutz am Arbeitsplatz, denn der Z-bewertete Spitzenschalldruckpegel soll 140 dB nicht überschreiten. Dies gilt auch für den Ultraschallbereich. Einen weiteren Richtwert liefert die VDI 2058 Blatt 2: der Terzschalldruckpegel bei 20 Kilohertz Mittenfrequenz darf 110 dB nicht übersteigen. Dr. Jürgen Maue vom Institut für Arbeitsschutz fordert eine weitergehende Schallanalyse über den hörbaren Bereich hinaus. Er schlägt vor, Terzbandanalysen bis in den Frequenzbereich von 40 Kilohertz durchzuführen. Da die Gesundheitsbelastung am Arbeitsplatz bereits nach relativ kurzer Zeit eintritt, sind bei der Schallmessung 5-Minuten-Terzbandpegel zu messen. Der zunehmende Einsatz von Ultraschall in der industriellen Fertigung bringt die Forderung nach präventiven Schallschutzmaßnahmen mit sich.

Ultraschall im Privatbereich

Der Gesetzgeber hat die Höhe von Schalldruckpegeln bei Geräten zur Abschreckung von Tieren bisher nicht beschränkt. Experten gehen davon aus, dass die abschreckende Wirkung auch bei 60 bis 80 dB gegeben wäre. Besonders Kleinkinder nehmen die Ultraschallgeräusche als unangenehmes "Fiepen" war. Solange wissenschaftlich nicht geklärt, ab welchem Pegel Ultraschallgeräte das Gehör nachhaltig schädigen, wäre die Anwendung von Schallschutznormen wie im Hörschallbereich die Folge. Ähnliches gilt für die sogenannten "Mosquitos". In diesem Fall werden Ultraschallgeräte eingesetzt, um Jugendliche von bestimmten Plätzen zu vertreiben. In Deutschland sind die Geräte zugelassen, in Frankreich inzwischen verboten worden.

Infos zu Ultraschall

www.dguv.de/medien/ifa/de/pub/grl/pdf/2012_075.pdf
www.dguv.de/medien/ifa/de/pub/grl/pdf/2014_061.pdf

http://bazonline.ch/schweiz/standard/Schreckgeraet-fuer-Marder-kann-menschliches-Gehoer-schaedigen/story/11950711?comments=1

https://de.wikipedia.org/wiki/The_Mosquito
heise.de/newsticker/meldung/Frankreich-Gericht-verbietet-Einsatz-der-Teenager-Abwehr-Beethoven-204330.html






 


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