Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 29.03.2024

 

Hilfreiche Richtlinien bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen

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Bauherren und ausführende Firmen müssen bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen festgelegte Regeln einhalten. Die Gesetze, Verordnungen, technischen Regeln und zusätzlichen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind nicht leicht zu durchschauen. Auch für Fachleute fällt der Überblick schwer, da sich in älteren Gebäuden meistens eine ganze Palette von Schadstoffen befindet, unter anderem Asbest, Holzschutzmittel, polychlorierte Biphenyle (PCB) oder teerhaltige Produkte. Richtlinien und Handlungsanleitungen bieten eine wertvolle Unterstützung, da sie technische Regeln und medizinische Erkenntnisse in einer Niederschrift zusammenfassen.

Die PCB-Richtlinie plus zusätzliche DGUV Informationsschrift

Polychlorierte Biphenyle verbergen sich immer noch an vielen Stellen in Altbauten. Sanierer finden den Stoff in Fugenmassen, Farben und Lacken, Klebern, Spachtelmassen oder in Kabelummantelungen als Weichmacher oder als Flammschutzmittel. Bei PCB ist auch die Sekundärkontamination zu beachten. Besonders bei den großen Oberflächen im Raum sollte eine PCB-Belastung nicht übersehen werden. Vor der Sanierung von belasteten Räumen ist eine Gefährdungsbeurteilung in Sinne der Gefahrstoffverordnung zu erstellen. Hilfestellung gibt die Informationsschrift der BG-Bau mit dem Titel "Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten". Als Sanierungsmethode gilt neben dem emissionsarmen Entfernen, die räumliche Trennung von belasteten Flächen oder das Beschichten von PCB-haltigen Bauteilen. Bei allen Arbeiten sind die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen und die geeignete persönliche Schutzausrüstung auszuwählen.

Richtlinien und Handlungsanleitungen für Holzschutzmittel

Die PCP-Richtlinie ist eine technische Regel für den Umgang mit Pentachlorphenol-belasteten Bauteilen. Erlassen wurde sie von der Fachkommission Baunormung im Namen der jeweiligen Ministerien der Länder. PCP war eines der am häufigsten verwendeten Holzschutzmittel neben Lindan. Die Richtlinie erwähnt ausdrücklich, dass die Ausführungen zu PCP auch für Lindan gültig sind. An die Hand gegeben werden Hinweise, wie Holzschutzmittel-belastete Bauteile gesundheitlich zu bewerten sind, wie die Sanierung durchzuführen ist und welche Schutzmaßnahmen zu erfolgen haben. Die zulässige Raumluftkonzentration darf 1 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschreiten. Werden Räume länger als acht Stunden von Personen bewohnt, dann sind auch die Werte von Blutuntersuchungen heranzuziehen. Vorausgehen sollten aber Staubproben, um festzustellen ob überhaupt ein Problem mit Holzschutzmitteln vorhanden ist. Weiterhin gibt die PCP-Richtlinie Hinweise zum Arbeitsschutz und zur fachgerechten Entsorgung des ausgebauten Materials. Ein praktischer Leitfaden zur Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplans bei der Sanierung von holzschutzmittelbelasteten Bauteilen stellt die HSM-Handlungsanleitung von LAGetSi dar. Diese Anleitung beschreibt detailliert, welche Schutzmaßnahmen bei den einzelnen Arbeitsschritten zu beachten sind und welche Aufgabenstellung den beteiligten Akteuren zukommt.

Handlungsanleitung für teerhaltige Produkte

Auch teerhaltige Produkte findet der Sanierer häufig in Altbauten. Der Stoff steckt unter anderem in Isolier- und Abdichtungsmaterial, Imprägnierungs- und Klebemitteln. Es besteht Verwechslungsgefahr mit bituminösen Produkten oder Kaltasphalt. Die bekanntesten Inhaltsstoffe von Teer sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die wiederum aus hundert Einzelverbindungen bestehen können. Die amerikanische Umweltbehörde EPA hat daraus 16 Verbindungen als repräsentativen Standard abgebildet. Benzo(a)pyren ist die Leitkomponente von PAK. Der Stoff gilt gemäß TRGS 905 als krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend, wenn er mehr als 50 mg/kg Benzo(a)pyren enthält. Als mögliche chronische Wirkungen gelten Hautveränderungen, Leber- und Nierenschädigung und Schädigung des zentralen Nervensystems. Bei Arbeiten mit teerhaltigen Produkten sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung einzuhalten. Eine ausführliche Handlungsanleitung hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) entwickelt. Der Download ist kostenlos. Die Entfernung von PAK-haltigen Klebestoffen von Holzfußböden thematisiert der Leitfaden "Sanierung PAK-haltiger Klebstoffe" der Berufsgenossenschaft.

Weitere Richtlinien und Handlungsanleitungen

Die VdS 2357 liefert eine detaillierte Anleitung zur Sanierung von Brandschäden. Herausgegeben wird diese Richtlinie von Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Darin befindet sich eine Beschreibung der Gefahrenbereiche, der vorzunehmenden Maßnahmen nach dem Brand und Vorschriften zum Arbeitsschutz.
Ein Merkblatt zu "Mindestschutzmaßnahmen bei Arbeiten zur Sanierung von Tankstellen" hat eine Arbeitsgruppe der Tiefbau-Berufsgenossenschaft entwickelt. Die Arbeiten zur Tankstellensanierung wurden bei 29 Projekten messtechnisch und arbeitsmedizinisch begleitet. Anlass war eine stattgefundene Kontamination des Erdbodens.

Links zu den Richtlinien und Handlungsanleitungen

PCB-Richtlinie
DGUV-Information Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten
PCP-Richtlinie
HSM-Handlungsanleitung
Umgang mit teerhaltigen Produkten im Hochbau
Sanierung PAK-haltiger Klebstoffe
VdS 2357 Richtlinien zur Brandschadensanierung
BG-Merkblatt-Tankstellensanierung






 


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