Baubiologie und Oekologie

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Bayreuth, 19.04.2024

 

Heizkostenabrechnung nach VDI 2077 kann Ärger machen

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Im konkreten Fall einer Eigentumswohnanlage brachte der Verwalter die Eigentümerversammlung dazu, sich für die Heizkostenabrechnung (HKA) nach VDI 2077 zu entscheiden. Sein Argument: die Abrechnung sei ansonsten vor Gericht anfechtbar und die Umstellung bringe nur geringe Veränderungen. Im Ergebnis führte dies zu einer klaren Zustimmung durch die Versammlung. Als die HKA acht Monate nach dem Abrechnungsstichtag auf dem Tisch lag, war die Aufregung bei den Eigentümern mit bisher geringen Verbräuchen gewaltig: sie hatten hohe Nachzahlungen zu tätigen.

Zu geringe Verbrauchseinheiten werden zum Problem

Die Einführung elektronischer Heizkostenverteiler (EHKV) ließ die Summe der direkt am Heizkörper ermittelten Einheiten sinken, da die Wärmeabgabe der umgebenden Rohre nicht erfasst wird. Genau dies taten bisher die Verteiler nach dem Verdunstungsprinzip. Die Einheiten sanken im Jahre 2012 soweit, dass damit nur 13% der gesamten Heizwärmeenergie direkt verteilt werden konnte. In diesem Fall kann die Heizkostenverteilung anhand Beiblatt VDI 2077 korrigiert werden. Als weiteres Kriterium muss eine Inhomogenität in den Verbräuchen vorliegen, d.h. der Anteil der Niedrigverbraucher (<15% vom Mittelwert) muss gleich oder größer 15% liegen. Zusätzlich ist die Standardabweichung der Verbrauchsfaktoren zu berechnen. Das Kriterium ist erfüllt, wenn die Standardabweichung > 0,85 beträgt. Diese Kennzahlen sind nur durch Kenntnis der individuellen Verbräuche der Nutzer vom Verwalter oder der beauftragten Firma zu ermitteln.

Umlage von Rohrwärmeeinheiten

Bei Heizleitungen nach dem Einrohrsystem und zu geringen direkt erfassten Verbrauchseinheiten gilt die Annahme, dass Wohnungsnutzer von der der nicht erfassten Rohrwärme profitieren. Messtechnisch ausgewertet oder durch Wärmebildkameras belegt muss die Annahme nicht werden. Insofern erfolgt eine relativ willkürliche Zuweisung von fiktiven Verbrauchseinheiten. Folgende Formel ist anzuwenden: Eine Konstante von 43% abzüglich dem Anteil von direkt erfassten Einheiten, hier 13%, multipliziert mit dem Heizwärmeverbrauch in Kilowattstunden (kWh) und einem Faktor für die sogenannte Basisempfindlichkeit der Heizkostenverteiler, hier ein Faktor von 1,1. Die so ermittelten Rohrwärmeeinheiten werden pauschal im Verhältnis der Wohnfläche des einzelnen Nutzers zur Gesamtfläche verteilt. Ein konkretes Abrechnungsbeispiel: direkt erfasste Einheiten = 1986, über Rohrwärme umgelegte Einheiten = 5105.

Heizkosteneinsparung wird nicht belohnt

Ursprünglich hatte die Eigentümergemeinschaft für eine Verteilung von 70% direkt und 30% über Wohnfläche votiert. Die Verteilung nach VDI 2077 dreht das Verhältnis im Einzelfall um: direkte Einheiten = 30%, Umlagen über Rohrwärmeeinheiten = 40%, der Rest nach Wohnfläche. Die Vielverbraucher lachen sich ins Fäustchen: sie können weiterhin voll aufdrehen und die Fenster gekippt halten!

Zurück zum Heizkörperverteiler nach dem Verdunstungsprinzip?

Grundsätzlich ist dies möglich. Nach der aktuellen Heizkostenverordnung sind die Verdunster weiterhin zugelassen. Eine Verbesserung sollen auch elektronische Heizkostenverteiler als Einfühlergerät ohne Startfühler bringen. Das LG Nürnberg-Fürth hatte 2011 entschieden, dass elektronische Heizkostenverteiler als Zweifühlergeräte in Heizanlagen mit Einrohrsystemen in bestimmten Fällen nicht dem Stand der Technik entsprechen.

Grundwärmeabgabe reduzieren

Die VDI 2077 sieht neben dem Vorschlag für die Kostenverteilung eine Empfehlung für Verringerung der Grundwärme vor:
• ein hydraulischer Abgleich der Heizanlage
• eine witterungsgesteuerte Regelung und steuerbare Nachtabsenkung
• Auswahl geeigneter Pumpen
• Dämmung von Rohrleitungen in beheizten Räumen
• Ab 1.1.2014 vorgeschrieben: Einbau eines zentralen Zählers für Warmwasserverbrauch

Noch ein Tipp: das Beispiel einer Heizkostenverteilung nach VDI 2077 findet sich beim Mietverein Dresden unter folgendem Link:

Weitere Informationen

www.mieterverein-dresden.de/pdf/Rohrwaerme2012.pdf





 


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