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Bayreuth, 19.04.2024

 

Fünfter Mobilfunkforschungsbericht der Bundesregierung

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Der Bundestag hatte 2002 die Bundesregierung beauftragt, alle zwei Jahre über alle aktuellen Forschungsergebnisse in Bezug auf Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und Forschungsergebnisse in Bezug auf entsprechende gesundheitliche Auswirkungen zu berichten. Mit Stand Januar 2013 lieferte die Regierung eine neunseitige Zusammenfassung zu aktuellen und abgeschlossenen Forschungsvorhaben, zu Emissionsminimierung von Endgeräten, zur freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber und zu Maßnahmen zur Aufklärung der Bevölkerung. (Bildquelle: fotalia.de)
Die geplanten Forschungsvorhaben leiten sich aus dem im Jahre 2008 abgeschlossenen Deutschen Mobilfunkforschungsprogramm (DMF) ab. Die Kernaussage lautete: "Die Ergebnisse des DMF geben insgesamt keinen Anlass, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen." Damit scheint für die Politik offensichtlich das generelle Mobilfunkrisiko für die nächsten Jahre abgehakt. Wohlgemerkt bleibt festzuhalten, dass das DMF zur Hälfte von den Mobilfunkbetreibern mitfinanziert wurde. Weiter führt der Report aus: "Wissenschaftliche Unsicherheiten bestehen allerdings noch hinsichtlich der Frage nach möglichen Langzeitrisiken bei intensiver Handynutzung über mehr als 10 Jahre. Außerdem könnten Kinder empfindlicher auf hochfrequente elektromagnetische Felder reagieren als Erwachsene. Die Bundesregierung sieht weiterhin Forschungsbedarf zur Klärung dieser offenen Fragen."

Die zukünftigen Forschungvorhaben sind in drei Kategorien eingeteilt:

1. Forschungsvorhaben zur Risikobewertung der Exposition von Kindern
1.1 Altersabhängige Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder des Mobilfunks auf Entwicklungs- und Differenzierungsprozesse des Zentralnervensystems in juvenilen Labornagern
1.2 Erweiterungsstudie zur multinationalen Fall-Kontroll-Studie zu Hirntumoren durch Radiofrequenzstrahlung bei Kindern und Jugendlichen (MOBI-KIDS)
1.3 Einfluss hochfrequenter Felder des Mobilfunks auf das blutbildende System in vitro
2. Forschungsvorhaben zur Langzeitwirkung hochfrequenter Felder
2.1 Einfluss hochfrequenter elektromagnetischer Felder des Mobilfunks auf menschliche Fibroblasten (Gentoxizität)
2.2 Gentoxische Effekte von Terahertz-Strahlung in vitro
2.3 Tumorpromotion durch hochfrequente elektromagnetische Felder in Kombination mit kanzerogenen Substanzen
3. Forschungsvorhaben zur Ermittlung der realen Exposition
3.1 Systematische Erfassung aller Quellen nichtionisierender Strahlung, die einen relevanten Beitrag zur Exposition der Bevölkerung liefern können
3.2 Bestimmung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern, die durch den Einsatzvon Radio Frequency Identification (RFID) Technologien entstehen
3.3 Bestimmung der Exposition der allgemeinen Bevölkerung durch neue Mobilfunktechniken
3.4 Entwicklung und Anwendung von Verfahren zur Bestimmung der Exposition gegenüber nicht-ionisierender Strahlung mit Frequenzen im Terahertzbereich

Zweifel an objektiven Ergebnissen

Es darf bezweifelt werden, ob bei den oben genannten Vorhaben greifbare Resultate erzielt werden, wenn man sich die Herangehensweise des letzten Forschungsvorhabens aus dem DMF 2008 betrachtet. Dabei wurden mögliche gentoxische Effekte von GSM-Signalen auf isoliertes menschliches Blut untersucht. Drei Labore waren beteiligt. Vor der statistischen Auswertung war festgelegt worden, dass nur dann ein belastbarer Verdacht auf einen gentoxischen Effekt als gegeben angesehen werden soll, wenn in mindestens zwei auswertenden Laboren bei einem oder mehreren Endpunkten ein Dosistrend (mit einem Signifikanzwert p=0.05) gefunden wurde.
Tatsächlich kam es dann zum Konfliktfall: Ein Labor fand eine signifikante Auffälligkeit, die zwei anderen Labore nicht. Also wurde wie beim Fußball entschieden: "Somit lassen sich aus dieser Studie keine Hinweise auf gentoxische Effekte der applizierten hochfrequenten elektromagnetischen Felder ableiten".

Bemühung um Strahlenminimierung bei Endgeräten geht ins Leere

Bei mobilen Endgeräten, Babyphonen und DECT-Telefonen lässt sich ein Bemühen des Gesetzgebers auf Strahlungsreduzierung erkennen. Das Umweltzeichen "Blauer Engel" wird bei Handies vergeben, wenn der SAR-Wert unter 0,6 W/kg liegt. Bei Babyphonen begrenzen die Vergabekriterien bei den hochfrequenten elektromagnetischen Feldern die abgestrahlte Leistung und bei den niederfrequenten Magnetfeldern die magnetische Flussdichte. Geräte, die als Dauersender arbeiten, sind von der Vergabe des Blauen Engels ausgeschlossen.
Jetzt kommt aber der Haken: Ein Hersteller hatte in 2007 das Umweltzeichen für ein Modell beantragt und erhalten, den Vertrag Ende 2009 aufgekündigt. Ansonsten lehnen die Handyhersteller den Blauen Engel für Mobilfunkendgeräte weiter geschlossen ab. Bei Babyphonen ist die Situation ähnlich: während bis Ende 2008 zwei Hersteller den Blauen Engel für ihr Produkt erhalten hatten, ist mit Stand Ende 2012 nur ein Gerät ausgezeichnet.

Weitere Informationen

dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712027.pdf





 


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