TRGS 900
Technische Regeln für Gefahrstoffe; Arbeitsplatzgrenzwerte, die den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wiedergeben; vom Ausschuss für Gefahrstoffe aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst; der Bundesminister für Arbeit und Soziales gibt die TRGS im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt; Grundlage für die Festlegung der Arbeitsplatzgrenzwerte sind unter anderem die MAK-Werte.
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