Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 18.04.2024

Begriff und Erläuterung
PCP

Pentachlorphenol
Chemische Formel: C6HCl50
PCP kommt durch den jahrzehntelangen Einsatz in den verschiedensten Bereichen inzwischen praktisch überall in Spuren vor. Seit 1979 soll es nicht mehr in Mitteln enthalten sein, die in Innenräumen Verwendung finden. Das BGA warnte damals "besonders dringend" vor einer großflächigen Anwendung von PCP-haltigen Holzschutzmitteln in Innenräumen. Seit etwa 1985 wurde von den meisten Holzschutzmittel-Herstellern in Deutschland kein PCP mehr verwendet. Es wurde und wird teilweise noch in anderen Ländern eingesetzt zum Behandeln und Imprägnieren von Leder, Schwertextilien (Zelten u. a.) sowie in verschiedenen anderen Bereichen.

Chemikaliengesetz/ Gefahrstoffverordnung usw.:
Am 12. Dezember 1989 wurden Herstellung, Verwendung und das in-Verkehr-bringen von Pentachlorphenol verboten. Die Chemikalien-Verbotsverordnung vom 14. Oktober 1993 verbietet Zubereitungen mit einem Gehalt von mehr als 0,01 % (= 100 ppm) PCP und damit behandelte Teile mit einem Gehalt an PCP von mehr als 5 mg/ kg (= 5 ppm). Ausgenommen sind Holzbestandteile von Gebäuden und Möbeln sowie Textilien, die vor dem 23. Dezember 1989 behandelt wurden. Der Umgang mit PCP-haltigen Zubereitungen und behandelten Materialien zur ordnungsgemäßen Entsorgung ist noch zulässig.


 
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Aktualisiert: 27.01.2013

 


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