Formaldehyd
Formaldehyd ist eine gasförmige, organische Verbindung, die in der Natur u. a. bei der unvollständigen Verbrennung von kohlenstoffhaltigem Material entstehen kann. Es gibt auch einige Pflanzen und Tiere, die diese Verbindung oder das Oxidationsprodukt Ameisensäure enthalten.
Formaldehyd wird technisch in sehr großer Menge hergestellt und verwendet, u.a. zur Desinfektion und Konservierung (Formalin-Lösung, Kosmetika), zur Herstellung von Spanplatten, Klebern, Aminoplast-Ortsschäumen, Lacken, Farben, Holzschutzmitteln usw..
Bei den Werkstoffen werden die Binde- und Klebemittel unter Beteiligung von Formaldehyd hergestellt. Als kritisch sind vor allem Spanplatten und verleimte Holzwerkstoffe wie beispielsweise Schicht-Parkett oder Sperrholz. Besonders auffällig sind harnstoffharzverleimte Spanplatten. Diese Materialien geben fortlaufend, vor allem bei Zutritt von Feuchtigkeit (Luftfeuchtigkeit) Formaldehyd ab.
Dies geht im Extremfall so lange, bis kein aus Formaldehyd hergestelltes Material mehr vorhanden ist: Die Spanplatte zerfällt. Der Hauptbestandteil der Formaldehyd-Emissionen in der Außenluft dürfte durch Verbrennung zustande kommen (Autoabgase, Holzfeuer, Abfallverbrennung u. a.).
In der Innenluft dürften die im vorigen Absatz genannten Materialien die Hauptverursacher sein. Dazu kommen auch hier Emissionen durch Verbrennungsvorgänge (Kochen mit Holz und Gas, Rauchen).
Die Aufnahme von Formaldehyd erfolgt überwiegend über die Atmung. Es wird im Atemtrakt vollständig aufgenommen. Die Ausscheidung erfolgt teilweise nach Umwandlung zu Ameisensäure über den Urin, teilweise als Kohlendioxid über die Lunge.
Chemikaliengesetz/ Gefahrstoffverordnung usw.:
Nach der Gefahrstoffverordnung bzw. der Chemikalien-Verbotsverordnung sind in Deutschland nur Spanplatten zugelassen, die in der Prüfraumkonzentration 0,1 ppm nicht überschreiten. Dies entspricht der Klasse E1. Am Arbeitsplatz sind als MAK-Wert 0,5 ppm im 8-Stunden-Mittel zulässig.
Formaldehyd ist als Konservierungsmittel zugelassen, in Kosmetika muß es angegeben werden, wenn die Konzentration 0,05 % überschreitet. Zulässig sind hier 0,1 % für Mundpflegemittel, 0,2 % allgemein und bis zu 0,5 % für Nagelhärter. Es besteht der Verdacht auf krebserzeugendes Potential, Gefahr der Sensibilisierung, allerdings besteht keine Gefahr der Fruchtschädigung bei Einhaltung des MAK-Wertes.