Fördermittel für private Bauherren abrufen
Förderung von Bund, Land und Kommune für Neubau und Sanierung
Energieeffizientes Bauen und Sanieren rückt immer mehr in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Vorschriften und Richtsätze ändern sich permanent. Zudem müssen bei öffentlichen Mittel Fristen für die Antragsstellung penibel eingehalten werden.
Neutrale Beratung ist wichtig
Banken und andere Institute haben bei der Finanzierung von Neubau oder Sanierung oft eigene Interessen, so dass Bauwillige nicht alle Möglichkeiten der öffentlichen Förderung erfahren. Eine neutrale Beratung, die alle Fördermöglichkeiten offen legt, spart bares Geld.
Ein Beispiel: Förderung von energetischer Sanierung
Der Bund fördert Maßnahmen zu energetischen Sanierung mit einem Zuschuss. Dieser Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standards sowie die plangemäße Durchführung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird. Die Höhe des Tilgungszuschusses staffelt sich wie folgt je Wohneinheit (Stand: 2020)
- KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 25,0 % der förderfähigen Kosten, max. 30.000 EUR
- KfW-Effizienzhaus 40: 20,0 % der förderfähigen Kosten, max. 24.000 EUR
- KfW-Effizienzhaus 55: 15,0 % der förderfähigen Kosten, max. 18.000 EUR
Allgemeine Förderinfos zu "energieeffiezientem Bauen"
Auf der Webseite KfW Förderung energieeffizientes Bauen finden Sie immer die aktuellen Konditionen.
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude startet zum 01.07.2021. Den Förderkredit "Energieeffizient Bauen (153)" können Sie noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragen.