Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 28.03.2024

Frage und Antwort:
Welche Konsequenzen ergeben sich für bestehende Gebäude ?

Antwort:

Die EnEV regelt in erster Linie die Errichtung von Neubauten. Will man die CO2-Emissionen reduzieren, muss man auch den Gebäudebestand ins Visier nehmen.

Aus Gründen des Bestandsschutzes setzt man auf Freiwilligkeit. Nachrüstverpflichtungen und Modernisierungsmaßnahmen bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen schreibt die EnEV generell, bei selbstbewohnten Häusern erst beim Eigentümerwechsel vor:

- Heizkessel, die vor Oktober 1978 eingebaut wurden, müssen bis Ende 2006 ersetzt werden.
Wurde der alte Brenner nach Oktober 1996 installiert, verlängert sich die Frist bis Ende 2008.

- Nicht begehbare aber zugängliche Decken über beheizten Räumen müssen bis spätestens 2006
gedämmt werden.

- Warmwasserleitungen und Armaturen in nicht beheizten Räumen sind bis 2006 zu dämmen.

Jeder Neubau muss zukünftig einen "Energiepass" besitzen, der die energetischen Eigenschaften des Gebäudes - ähnlich der Angabe des Kraftstoffverbrauchs bei einem Kfraftfahrzeug - in einer aussagekräftigen Weise zusammenfasst.
[Quelle: www.baukosten.com]


 
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Aktualisiert: 16.10.2010

 


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