Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 28.03.2024

 

Wann ist unangenehmer Geruch noch akzeptabel

Share on Facebook Share on Twitter
Die Natur hat die meisten Lebewesen mit einem guten Geruchssinn ausgestattet. Deshalb ergreifen Menschen und Tiere schnell die Flucht, wenn etwas bestialisch stinkt. Doch ist in vielen Fällen des Alltags das Geruchsproblem nicht eindeutig zu bewerten. Heikel wird es dann, wenn sich juristische Streitigkeiten ergeben und die Auseinandersetzung vor Gericht landet. In diesen Fällen kommen zertifizierte Fachleute ins Spiel, die dann als Geruchspanel vor Ort abwägen müssen, ob der Geruch in Innenräumen noch akzeptabel ist oder nicht. Die Arbeitsgemeinschaft ökologische Forschungsinstitute (AGÖF) arbeitet seit etwa fünfzehn Jahren an einem Leitfaden zur Geruchsbewertung. Mittlerweile haben sich die Bewertungskriterien im praktischen Einsatz bewehrt und Geruchspanel kommen bei Streitigkeiten zum Zuge.

Vier Bewertungskriterien für Gerüche in Innenräumen

Zur besseren Strukturierung der Herangehensweise an Gerüche hat AGÖF vier Kriterien entwickelt. Im ersten Schritt sollen die Prüfer die Intensität beschreiben. Die Skala reicht von 0,00 "Geruchlos" bis 5,00 "Sehr starker Geruch". Das Prüferpanel besteht mindestens aus drei bis vier Mitgliedern und die Bewertung kann Abweichungen zeigen. Deshalb wird das arithmetische Mittel aus den Einzelergebnissen und die Standardabweichung zur Beurteilung herangezogen. Dies gilt für alle Bewertungskriterien.
Im zweiten Schritt gilt es für die Prüfer, die Geruchsqualitäten zu benennen. Hierzu wurde von AGÖF eine Übersicht mit etwa fünfzig Geruchsqualitäten erarbeitet. Begriffe wie muffig, faulig oder fäkalienartig finden sich darunter, ergänzt durch eine weitere Beschreibung, z.B. muffig und "altes Fertighaus" oder "Korkgeruch". Wenn möglich versucht man auch, bei jeder Geruchsqualität eine Verbindung zu einem chemischen Stoff herzustellen, z.B. ranzig/käsig ähnlich wie Buttersäure (CAS-Nr. 107-92-6).
Für das dritte Bewertungskriterium muss man sich in die Rolle des Raumnutzers hineinversetzen. Es gilt zu beurteilen, ob Geruch äußerst unangenehm (-4), unangenehm, weder noch, angenehm oder äußerst angenehm (+4) riecht. Dieses Kriterium bezeichnet der Geruchsleitfaden als "Hedonik".
Im vierten Schritt muss das Panel beurteilen, ob die Raumnutzung noch akzeptabel ist. Die Frage an die Prüfer lautet: "Stellen Sie sich vor, Sie müssten in Ihrem täglichen Lebensumfeld diesen Raum häufig nutzen. Würden Sie den Geruch unter Berücksichtigung der gegebenen Raumnutzung als akzeptabel betrachten?" Die Skala reicht von klar inakzeptabel (-1) über inakzeptabel, gerade noch, akzeptabel bis klar akzeptabel (+1).

Chemische Analysen der Raumluft ergänzen die Geruchsprüfung

Häufig ergänzt eine Raumluftuntersuchung auf chemische Inhaltsstoffe die Geruchsprüfung, insbesondere dann, wenn ein hoher Streitwert im Raum steht. Die Auswertung von Tenax-Luftproben kann das Urteil der Geruchsprüfer unterstützen oder in Frage stellen. Gegebenenfalls gibt die Laboruntersuchung konkrete Hinweise auf Materialien im Raum. In einem konkreten Fall beschreibt Jörg Thumulla im AGÖF-Tagungsband 2010 einen auffälligen Geruch in einem Raum belegt mit einem bestimmten Teppichboden. Der auffällige Geruch deckte sich mit der chemischen Analyse, in der Bromphenol und höhere Aldehyde bestimmt wurden. Das Geruchspanel hatte den Geruch als stechend, phenolisch und streng bewertet und gemäß Hedonik-Bewertung als "unangenehm" eingestuft.

Erfahrungen aus durchgeführten Geruchsprüfungen

Ebenfalls im AGÖF-Tagungsband 2010 fasst der Autor Manfred Santen seine Erfahrungen mit Geruchspanels zusammen. So sollte der zu prüfende Raum nicht durch Fremdstoffe überlagert sein, die nicht Gegenstand der Prüfung sind. Hierbei ist besonders an Kaffee oder aromatisierten Tee zu denken. Parfümierung ist grundsätzlich ein Tabu für Teilnehmer eines Prüfpanels. Bei der Geruchsprüfung sollten zur Ergänzung des externen Panels eine Gruppe von Raumnutzern mit einbezogen werden. Dieses Team könnte anhand der oben beschriebenen Strategie eine getrennte Geruchsbewertung vornehmen.

Der Geruchssinn nimmt mit zunehmendem Alter ab

Bekannt ist auch, dass die sensorischen Fähigkeiten mit zunehmendem Alter und bei Krankheiten abnehmen. Ebenso unterliegt der Geruchssinn im Tagesablauf Schwankungen und ist auch von Raumtemperatur und relativer Luftfeuchte abhängig. Das Panel muss sich deshalb vor Beginn der Prüfungen einer "Kalibrierung" unterziehen. Ein Fläschchen mit n-Butanol wird im Abstand von einem Zentimeter an die Nase des Prüfers geführt. Innerhalb von fünf Sekunden muss dann die jeweilige Intensitätsstufe bestimmt werden.

Weitere Informationen

www.agoef.de/orientierungswerte/agoef-geruchstest.html
www.schadstoffmessungen.de/schadstoffe-in-gebaeuden/gerueche/





 


Teilen auf Social Media