Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 29.03.2024

 

Standard der baubiologischen Messtechnik aktualisiert

Share on Facebook Share on Twitter
Der Baubiologe Wolfgang Maes stellte Mitte Mai 2015 im Rahmen des IBN-Kongresses Baubiologie und Nachhaltigkeit den aktualisierten Standard der baubiologischen Messtechnik (SBM 2015) vor. Der SBM begleitet die Baubiologen (IBN) bereits seit 1992 bei ihrer täglichen Arbeit. Die Richtlinien sind ein unentbehrlicher Helfer bei der Bewertung von Haus- und Grundstücksuntersuchungen geworden. Im Jahr 2010 begann die Entwicklung der "Messtechnischen Randbedingungen". Der fünfte Entwurf dieser Erläuterungen und Ergänzungen zum eigentlichen Standard wurde in Rosenheim ebenfalls vorgestellt. Beim SBM-2015 handelt es sich bereits um die achte Neuauflage des baubiologischen Bewertungssystems.

Neuerungen beim SBM-2015

Innerhalb der drei Säulen A, B und C gab es Ergänzungen bei den Richtwerten. Die Säule A fasst das Thema "Felder, Wellen und Strahlung" zusammen. Der Punkt 8 "Schallwellen" erhält nun folgende Richtwerte: als unauffällig gilt ein Schallpegel von dB(A) kleiner 30 dB und ein Schallpegel von dB(C) kleiner 45 dB. Tieffrequenter Schall und Ultraschall sind gesondert zu bewerten. Neu in der Säule A erscheint unter Nummer 9 der Bereich "Licht". Da dieses Thema sehr komplex ist, sind entsprechend viele unterschiedliche (Teil-)Richtwerte vorgesehen. In der Säule B "Wohngifte, Schadstoffe, Raumklima" wurde unter Nummer 6 der Bereich "Raumklima" mit Richtwerten ergänzt. Ebenfalls neu aufgenommen werden Richtwerte in der Säule C bei "Pilze, Bakterien, Allergene".

Die "messtechnischen Randbedingungen" geben konkrete Hilfestellung

Die Erläuterungen und Ergänzungen zum SBM erklären auf 18 Seiten die einzelnen Messmethoden und geben konkrete Hilfestellung zur Durchführung der Messung. Der Baubiologe erhält für jeden Punkt des SBM Vorschläge für geeignete Messgeräte. Besonders intensiv wird der neu hinzugekommene Bereich "Licht" unter die Lupe genommen. Hierzu zählen künstliche Beleuchtung, sichtbares Licht, UV- und Infrarotstrahlung. In die Bewertung der Lichtqualität fließt neben der Beleuchtungsstärke in Lux, dem Lichtflimmern in Prozent, der Farbtemperatur und der Farbwiedergabe auch das Lichtspektrum mit ein. Die Spektralverteilung sollte dem Tageslicht ähnlich sein.
Mehr Infos zum SBM-2015 und den "Messtechnischen Randbedingungen" auf der Webseite des IBN.






 


Teilen auf Social Media