Baubiologie und Oekologie

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Bayreuth, 26.04.2024

 

Neue Schutzbestimmungen bei Einsatz von Titandioxid

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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) weist darauf hin, dass bestimmte Anwendungsformen des Nanomaterials Titandioxid TiO₂ bei der Verarbeitung als "vermutlich krebserregend" in die Gefahrenkategorie Carc. 2 eingestuft wurde. Diese EU-weite Regelung gilt für Gemische mit einem Mindestgehalt von 1% Titandioxid verbindlich ab dem 1.10.2021, wobei die Partikelgröße einen Durchmesser von kleiner 1 Mikrometer aufweisen muss. Auf der Verpackung von pulverförmigen Gemischen muss folgender Warnhinweis angebracht werden: "Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen." Bei flüssigen Gemischen wird entsprechend auf gefährliche lungengängige Tröpfchen in Form von Aerosolen oder Nebel hingewiesen. Industrieverbände hatten im Vorfeld gegen die Einstufung in Carc.2 vehement Einspruch erhoben. Die Industrie sieht Titandioxid als "notwendigen und wichtigen Inhaltsstoff in Hunderten von Produkten an".

Die Vorteile von Titandioxid für die Baustoffindustrie

Titandioxid wird hauptsächlich zur Farbgebung und als Oberflächenschutz in Form von Beschichtungen wie Lacken und Anstrichen eingesetzt. Von dem Weißpigment werden jährlich ca. fünf Millionen Tonnen produziert. Chemisch betrachtet geht das Element Titan eine Verbindung mit Sauerstoff ein. Zum Nanomaterial wird es durch seine geringe Größe von kleiner hundert Nanometern. Klassische Anwendungen sind schmutzabweisende Oberflächen. So wird Titandioxid zur Versiegelung von Dachziegeln, Fassadenputzen oder Fugen von Fliesenbelägen verwendet. Das Nanomaterial verhindert, das Staub oder Schmutz an porösen Oberflächen des Baumaterials anhaftet. Mittlerweile sind auch Fliesen mit Titandioxid-Oberfläche erhältlich, die in der Lage sind, Bakterien abzutöten. Ein weiteres Einsatzgebiet sind imprägnierte Fassadenputze oder Holzoberflächen. An der engmaschigen Schutzschicht aus Nanomaterial perlt das Regenwasser einfach ab.

Titandioxid als Zusatzmaterial in Lebensmitteln

Das Nanomaterial ist mit der Kurzbezeichnung E 171 auch als Zusatzstoff in Lebensmitteln und als Weißpigment in Kosmetikprodukten zugelassen (CI 77891). E 171 ist vorwiegend in Süßwaren und Überzügen, unter anderem in Kaugummis, vorzufinden. In Kosmetika ist TiO₂ häufig in Zahnpasta beigemischt oder dient als Filter gegen ultraviolette Strahlen in Sonnenschutzmitteln.
Bei der oralen Aufnahme von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff sieht die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) derzeit keine Hinweise auf Gesundheitsbedenken. Eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge lässt sich derzeit für den Zusatzstoff nicht ableiten, da insbesondere die Daten zur Reproduktionstoxizität noch nicht ausreichend sind. Frankreich hatte eine Verordnung erlassen, nach der das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die E 171 enthalten, ab 2020 für ein Jahr auszusetzen ist. Das weitere Vorgehen ist noch nicht bekannt. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) prüft weiterhin Daten zur Reproduktionstoxizität, die nach den Empfehlungen der EFSA derzeit in einer neuen Studie erhoben werden.
Bildquelle: baua.de

Weitere Informationen

www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Titandioxideinstufung.html
de.wikipedia.org/wiki/Titan(IV)-oxid
www.bfr.bund.de/de/titandioxid__es_besteht_noch_forschungsbedarf-240812.html





 


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