Baubiologie und Oekologie

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Bayreuth, 28.03.2024

 

KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren werden erhöht

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Die Bedingungen für das bundesweite KfW Programm "Energieeffizient Sanieren" werden ab 1. März 2013 weiter verbessert. Gefördert wird die energetische Sanierung von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Finanziert werden 100% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 75.000 EUR pro Wohneinheit bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bzw. Kauf eines KfW-Effizienzhauses. (Bildquelle: fotalia.de)

Tilgungszuschuss für KfW-Effizienzhaus 55 und 70 wird erhöht

Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standards sowie die plangemäße Durchführung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird. Der Tilgungszuschuss wird nicht ausbezahlt. Es verkürzt sich vielmehr die Darlehenslaufzeit um diesen Betrag. Die Höhe des Tilgungszuschusses staffelt sich ab 1. März wie folgt:

- KfW-Effizienzhaus 55: 17,5 % des Zusagebetrages
- KfW-Effizienzhaus 70: 12,5 % des Zusagebetrages
- KfW-Effizienzhaus 85: 7,5 % des Zusagebetrages
- KfW-Effizienzhaus 100: 5 % des Zusagebetrages
- KfW-Effizienzhaus 115: 2,5 % des Zusagebetrages
- KfW-Effizienzhaus Denkmal: 2,5 % des Zusagebetrages

Was ist ein KfW-Effizienzhaus 55 ?

Diese Häuser dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55% und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 70% der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten. Planung und Baubegleitung sind durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. Der Primärenergiebedarf eines Hauses umfasst zusätzlich zum eigentlichen Energiebedarf an einem Energieträger die Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird. Zur Ermittlung der Energiebilanz wird der entsprechende Energiebedarf unter Berücksichtigung der beteiligten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor multipliziert.

Förderung von Einzelmaßnahmen

Gefördert werden von einem Sachverständigen empfohlene energetische Einzelmaßnahmen. Bei Dämmmaßnahmen sind bestimmte bauteilbezogene U-Werte einzuhalten.

• Dammung Außenwände: U ≤ 0,20 W/(m2K)
• Dämmung Dachflächen von Schrägdächern: U ≤ 0,14 W/m2K
• Dämmung oberste Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen: U ≤ 0,14 W/m2K
• Dämmung Kellerdecken: U ≤ 0,25 W/m2K
• Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Mehrscheibenisolierverglasung: Uw ≤ 0,95 W/m2K
• Dachflächenfenster: Uw ≤ 1,00 W/m2K
• Austausch der Heizung gegen Brennwertkessel, Pelletsheizungen, BHKW
• Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen, z.B. hydraulischer Abgleich
• Einbau von solarthermischen Anlagen
• Einbau oder die Erneuerung bestehender Lüftungsanlagen

Zugelassene Sachverständige finden sich unter http://www.energie-effizienz-experten.de.

Die technischen Mindestanforderungen sind im Merkblatt der KfW-Bankengruppe als pdf-Datei abrufbar:

Weitere Informationen

tinyurl.com/ayfshe6





 


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