Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 18.04.2024

 

Gutes und schlechtes im neuen Jahr

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Gespannt schaut der Verbraucher am Jahresanfang auf Änderungen in seinem Wohnumfeld. Es vergeht kaum ein Jahr, in dem nicht Gesetze, Verordnungen oder Gebühren angepasst werden. Die Folge sind in der Regel höhere Kosten oder verstärkte Energiesparauflagen. Für 2017 kündigt sich auch positives an, denn der Verbraucherschutz in den Bauverträgen soll verbessert werden und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat wieder Mittel frei in der Rubrik "Altersgerecht umbauen – Investitionszuschuss". Zum 1. Januar tritt das novellierte "erneuerbare Energiegesetz" EEG 2017 in Kraft. Künftig wird für die drei Technologien Wind, Photovoltaik und Biomassse unter bestimmten Vorausssetzungen ein Ausschreibungsverfahren festgelegt (dazu mehr in einem späteren Artikel)

Neues Bauvertragsrecht soll kommen

Das Bundeskabinett hat am 2. März 2016 den Entwurf des "Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" beschlossen. Im Bundesrat wurden bereits einige Änderungsvorschläge diskutiert. Endgültig verabschiedet werden soll das Gesetz noch in der bestehenden Legislaturperiode bis zum Sommer 2017. Das geplante Bauvertragsrecht umfasst vier neue Vertragstypen, die in den Paragraphen 650a bis 650u in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden sollen: der Bauvertrag, der Verbraucherbauvertrag, der Architekten- und Ingenieurvertrag sowie der Bauträgervertrag. Die Rechte von privaten Bauherren sollen gestärkt werden. So gilt für den Bauunternehmer eine verstärkte Informationsverpflichtung. Der Gesetzesentwurf sieht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht für den Auftraggeber vor. Baubeginn und Bauende sollen im Vertrag verbindlich festgelegt werden. Abschlagszahlungen sind auf maximal 90% der geforderten Leistung beschränkt. Der Bauherr soll auch während der Bauphase noch die Möglichkeit erhalten, Änderungen im Bauablauf durchzusetzen. Der letzte Punkt hat den Widerstand der baugewerblichen Verbandsvertreter hervorgerufen.

KfW fördert ab 2017 wieder "Altersgerecht umbauen"

Gefördert werden Maßnahmen in Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Reduzierung von Barrieren sowie Maßnahmen zum Einbruchschutz. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung im bestehenden Gebäude. Dies gilt auch bei Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen. Sofern keine neue Wohneinheit entsteht, ist auch die Erweiterung bestehender Gebäude oder der Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen förderfähig. Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit beträgt 10% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit.

Thüringen erhöht die Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist nicht in allen Bundesländern gleich. In Bayern und Sachsen beträgt sie 3,5 Prozent von der Kaufsumme für das Grundstück. Alle anderen Bundesländer verlangen sogar 6,5 Prozent. Das Land Thüringen hat den Steuersatz ab 1.1.2017 ebenfalls auf diesen Wert angehoben.

Strompreise ziehen an

Ab Januar dürften die Strompreise steigen. Dafür sind zwei Gründe maßgeblich: die Ökostromumlage steigt um 8,3 Prozent von 6,53 Cent auf 6,88 Cent je Kilowattstunde. Auch die Gebühren für den Stromtransport werden steigen. Daraus folgt eine Erhöhung der Netzentgelte um circa 9 Prozent.

Elektrogeräte sollen weniger Energie verbrauchen

Viele Hausfrauen werden schlucken, denn Staubsauger dürfen ab 2017 nur noch mit weniger als 900 Watt Leistung angeboten werden, anstatt wie bisher mit 1.600 Watt. Die Angst geht um, dass dadurch die Saugleistung nicht mehr ausreicht. Auch Fernsehgeräte erhalten ein Energielabel. Die Klasse A++ verbraucht am wenigsten Strom, die Klasse E am meisten. Die bisher gültige Klasse F entfällt. Staubsauger dürfen "nur" noch einen Lärmpegel von maximal 80 Dezibel(A) erzeugen.

Umzugskosten weiterhin steuerlich absetzbar

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Ausgaben pauschal oder einzeln aufgelistet als Werbungskosten in seiner Steuererklärung angeben. Das Finanzamt muss diese steuermindernd berücksichtigen, wenn sich durch den Umzug die tägliche Gesamtfahrtzeit von und zur Arbeitsstelle um mindestens eine Stunde verkürzt. Ab Februar 2017 erhöht sich die Umzugskostenpauschale. Für Verheiratete steigt sie um 35 Euro auf 1528 Euro, Alleinstehende können die Hälfte davon geltend machen. Weitere Finanztipps unter www.finanztip.de/umzugskosten/






 


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