Baubiologie und Oekologie

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Bayreuth, 29.03.2024

 

Gebäudeenergiegesetz mit 114 Paragraphen verabschiedet

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann im Herbst in Kraft treten -

Bundestag (18.6.20) und Bundesrat (3.7.20) gaben grünes Licht, nachdem die Bundesregierung ihren Entwurf vom November 2019 noch einmal nachgebessert hatte. "Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze" lautet die offizielle Bezeichnung. Das GEG fasst das bisherige Energieeinspargesetz (EnEG), das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) zusammen. Fachleute hätten sich durch die Zusammenlegung der bisherigen Gesetze und Verordnungen eine leichter lesbare Vorlage gewünscht. Aber daraus wurde nichts. Aus den bisher vorliegenden fünfzig Paragraphen entwickelten sich im GEG 114 Paragraphen. Zum Teil wurden konkrete Vorgaben, die bisher in Normen und Fachliteratur hinterlegt waren, direkt in das Gesetz übernommen.

Opposition und Umweltverbände kritisieren zu lasche Vorgaben

Das GEG 2020 schreibt den Energiestandard von 2016 mindestens für die nächsten drei Jahre fest. Im Jahr 2023 soll dann eine verpflichtende Revision erfolgen und gegebenenfalls nachgebessert werden. Grüne und Linke im Bundestag hätten gerne schon jetzt den Standard KfW-40 für Neubauten und KfW-55 für Sanierungen festgeschrieben. Die Grünen wollten zudem einen Pflichtanteil für erneuerbare Energien von 100 Prozent bei Neubauten ab 2025 und bei Bestandsbauten schrittweise bis 2040. Die Fernwärmeversorgung soll bis 2040 klimaneutral sein und Stromspeicherlösungen besser gefördert werden.
Die NGO Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert unter anderem die im Gesetz eingeführte "Innovationsklausel" (siehe § 103 GEG). Diese bewirkt, dass die jetzt schon schwachen Effizienzanforderungen umgangen werden können. Denn energetische Anforderungen können in einem Quartier gegeneinander aufgerechnet werden: Einzelne Gebäude müssen damit nicht mal mehr dem aktuellen Energieeinsparverordnungs-Mindeststandard entsprechen, wenn andere Häuser im Quartier energetisch etwas besser sind.
DUH und Grüne wollen auch die sogenannte "Graue Energie" stärker bewerten. Damit sind Energieverbräuche in der vorgelagerten Produktion gemeint. Der Baustoff "Zement" würde somit eine starke Abwertung erfahren. Ursula Sowa, baupolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, befürchtet Ausgleichszahlungen der Bundesrepublik an die EU in Milliardenhöhe. Sie verweist darauf, dass die EU bereits jetzt einen Niedrigst-Energiestandard fordert. Der Standard "Nearly Zero Emission Building" sieht vor, dass der Energieverbrauch bei neuen Gebäuden gegen Null geht und Erneuerbare Energien zur Anwendung kommen.

Primärenergiefaktoren in der Kritik

Paragraph 15 GEG legt fest, dass zur Beurteilung der Anforderung an Gebäude der Gesamtenergieverbrauch zu ermitteln ist. Als Messgröße wird der jährliche Primärenergiebrauch für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung und Lüftung herangezogen. Der ermittelte Wert darf das 0,75-fache des Primärenergieverbrauchs eines Referenzgebäudes nicht überschreiten. Gemäß § 20 GEG ist der Jahres-Primärenergiebedarf nach den Vorschriften der DIN V 18599: 2018-09 zu ermitteln. Bis zum 31. Dezember 2023 gelten für Wohngebäude ohne Kühlung übergangsweise die Berechnungsverfahren nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10 weiter. Für Nicht-Wohngebäude darf zur Berechnung ausschließlich die DIN V 18599 herangezogen werden.
Zur Ermittlung des Primärenergiebedarfs sind bei der Verwendung von nicht erneuerbaren Energien Primärenergiefaktoren zu verwenden. So beträgt der Primärenergiefaktor beispielsweise für Heizöl 1,1, hingegen für Holz nur 0,2. Holz ist zwar ein nachwachsender Rohstoff; dieser sollte aber nicht gedankenlos verbrannt werden. In der Entwurfsfassung der Bundesregierung vom Oktober 2019 betrug der Primärenergiefaktor von Fernwärme sogar kleiner 0,1. Kritiker bemängelten darin ein "Schönrechnen" des Jahres-Primarenergieverbrauchs bei Verwendung von Fernwärme. In der neuesten Fassung des GEG wurde der Faktor für Fernwärme auf mindestens 0,3 festgelegt.
Gesetzestexte und unfangreiche Kommentare zum GEG finden sich in den unten stehenden Links.

Weitere Informationen

www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav

dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/167/1916716.pdf

dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/201/1920148.pdf

www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/992/992-node.html

www.gih.de/blog/geg-passiert-bundestag/

www.gruene-bundestag.de/themen/bauen-wohnen-stadtentwicklung/bundesregierung-zementiert-die-energieverschwendung

www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Energieffizienz/20190625_DUH_Stellungnahme_GEG.pdf

www.asue.de/sites/default/files/asue/themen/enev/2019/broschueren/190124_Gesetzlicher%20Rahmen%20der%20Gebaeudeenergieeinsparung.pdf

energie-m.de/info/geg-2020.html

www.klimafakten.de/branchenbericht/was-der-klimawandel-fuer-den-bausektor-bedeutet

www.byak.de/planen-und-bauen/beratungsstelle-energieeffizienz-und-nachhaltigkeit.html





 


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