Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 23.04.2024

 

Die Schweiz lässt Ausnahmen für Anlagegrenzwerte zu

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Der Anlagegrenzwert für Mobilfunksendeanlagen in der Schweiz ist den Betreibern schon lange ein Dorn im Auge. Zuletzt war im Jahr 2018 ein Versuch gescheitert, die Werte anzuheben. Mit einer Stimme Mehrheit lehnte der Schweizer Bundesrat im Juni den Antrag ab. In Deutschland müssen Mobilfunkanbieter lediglich einen Immissionsgrenzwert einhalten, der um den Faktor zehn höher liegt, als der Anlagegrenzwert. Nun öffnet der Gesetzgeber in der Schweiz der Industrie ein Hintertürchen. Funktechnik, die mit adaptiven Antennen arbeitet, bekommt variable Obergrenzen.

Ausbau der 5G-Technik soll nicht behindert werden

Auch die Schweiz ist vom 5G-Hype erfasst. So schreibt das Umweltbundesamt: "Die rasche Einführung der fünften Generation Mobilfunk entspricht auch der Strategie 'Digitale Schweiz' des Bundesrats. Dieses Gremium will, dass die Schweiz die Chancen der Digitalisierung optimal nutzt. Um 5G implementieren und nutzen zu können, müssen die Mobilfunknetze aus- und umgebaut werden. Der Ausbau der Mobilfunknetze polarisiert jedoch stark. Einerseits wird eine gute und flächendeckende Versorgung mit mobilen Breitbanddiensten von einem Großteil der Bevölkerung und der Wirtschaft erwartet. Andererseits erwächst gegen den Bau einzelner Antennenanlagen häufig Widerstand. Etwas mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung schätzt die Strahlung von Mobilfunkantennen als sehr gefährlich oder eher gefährlich ein".

Ausnahmeregelung für "adaptive Antennen"

Die neue Antennengeneration soll bei den gerade versteigerten Frequenzen ab 3,5 Gigahertz zum Einsatz kommen. Mit dieser Technik lassen sich die Senderichtung und die Leistung automatisch in kurzen zeitlichen Abständen anpassen. Die abgestrahlte Information soll gezielt zum Endgerät gebracht werden; hingegen werden Bereiche ohne Leistungsbedarf nicht mit Hochfrequenzfeldern belastet. Diese theoretische Überlegung führt dazu, dass adaptive Antennen den Anlagegrenzwert von 6 Volt je Meter (für Frequenzen höher 1.800 Megahertz) kurzfristig übersteigen dürfen. Das Umweltministerium liegt dafür in der Verordnung einen Grundsatz fest. Unter der Bezeichnung "Vollzugshilfe" sollen Einzelheiten noch ausgearbeitet werden. Der Schweizer Baubiologe Markus Durrer schätzt, dass sich die Sendeleistung kurzfristig mindestens um den Faktor 10 erhöhen könnte.

Weitere Informationen

www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/anzeige-nsb-unter-medienmitteilungen.msg-id-74712.html
www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/56549.pdf





 


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