Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 23.04.2024

 

Der teure Erdaushub kam unerwartet

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Bei den meisten privaten Bauvorhaben sind die Kosten knapp kalkuliert, möglicherweise mit einem kleinen Puffer für Unvorhergesehenes. Mehrkosten von 25.000 Euro können die Finanzierung aber ins Wanken bringen. Eine derartige Überraschung erlebte eine junge Familie in Nordbayern, als sie den Erdaushub ihres Einfamilienhauses abfahren lassen wollte. Die Entsorgungsfirma verlangte einen Nachweis über die Bodenbeschaffenheit. Die in Auftrag gegebene Bodenprobe ergab, dass im Baugrund ein erhöhter Anteil von Nickel gefunden wurde. Erwartet hatte das Ergebnis niemand, denn das Grundstück befindet sich auf einem ehemaligen Ackerland.

Geogene Grundbelastungen als Ursachen

Unter geogenen Belastungen versteht man naturbedingte erhöhte Schadstoffgehalte in Böden. Die Ursachen liegen vor allem im Mineralbestand des Ausgangsgesteins. Das Landesamt für Umwelt in Bayern (LfU) teilt die belasteten Bodenarten in fünf Gruppen ein. So können zum Beispiel Verwitterungen von Kalk- und Dolmitstein, Kalkmergelstein, Mergel- und Tonstein des Muschelkalks die Schwermetalle Arsen, Chrom, Kupfer und Nickel enthalten. Andere Regionen enthalten möglicherweise Verwitterungen von Amphibolit, Serpentinit, Diabas oder Basalt, die ebenfalls mit Arsen, Nickel und Chrom belastet sein können. Kritisch wird die Schwermetallbelastung, wenn die Hintergrundwerte die jeweiligen Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) übersteigen. Sind die Grenzwerte überschritten, dann darf der Aushub nicht mehr zum Auffüllen in Gruben oder Steinbrüchen verwendet werden oder in die Erddeponie kommen.

Rechtzeitig Vorsorge treffen

In Bayern sind die Abfallberater in den Landratsämtern oder kreisfreien Städte Ansprechpartner bei Fragen zum Umgang mit dem Aushub. Die Fachleute sollten Auskunft geben können, ob im Baugebiet mit geogenen Belastungen zu rechnen ist. Sind Bodenrisiken bekannt, dann kann die Gemeinde im Bebauungsplan Vorsorgemaßnahmen festlegen. Grundsätzlich muss nicht jeder Aushub auf der grünen Wiese beprobt werden. Anders sieht es aus, wenn der Bauplatz in einem ehemaligen Industriegebiet oder auf einem vormals militärisch genutzten Gelände liegt. Auch in unmittelbarer Straßennähe oder in Überschwemmungsgebieten können Bodenschadstoffe auftreten. Hier ist eine Bodenprobe vor Planungsbeginn dringend zu empfehlen. Sollte der Baugrund belastet sein, wird der Bauherr möglicherweise auf den Keller verzichten. Andernfalls müssten die Kosten für die Deponieablagerung in die Baufinanzierung einfließen.

Weitere Informationen:

www.gesetze-im-internet.de/bbodschv/inhalts_bersicht.html
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)


Anhang 1 zur BayBodSchVwV; Erhebung von Flächen mit Verdacht auf Altlasten oder bestimmte stoffliche schädliche Bodenveränderungen

www.lfu.bayern.de/abfall/mineralische_abfaelle/faq_bodenaushub/index.htm LfU Bayern FAQ zum Bodenaushub






 


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