Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 20.04.2024

 

Das GEG lässt Ausnahmen beim Heizungsaustausch zu

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Das neu geschaffenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) lag am 20. Dezember 2019 dem Bundesrat zur Stellungnahme vor. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem in Artikel 1, Paragraph 72 Absatz 4 ergänzt, dass im Jahre 2026 neben Ölheizungen auch Heizungen mit festen fossilen Brennstoffen ausgetauscht werden müssen. Bevor nun viele Hausbesitzer mit alten Öl- oder Kohleheizungen in Panik geraten, sollten die Ausnahmeregeln für den Austausch deutlich gemacht werden. Das GEG sieht in § 73 folgende Regelung vor: "Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten § 72 Absatz 1 und 2 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002." Diese Passage im GEG hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 20.12.19 unverändert übernommen.

Im Einzelfall sollen "unbillige" Härten geprüft werden

Heizungsbetreiber, die nicht unter die den Eigentümerkreis von § 73 fallen, können sich lediglich auf die Härtefallregelung von § 72 (4) berufen: "Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Heizkessel, die mit Heizöl (und fossilen Festbrennstoffen) beschickt werden, zum Zwecke der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn bei einem bestehenden Gebäude kein Anschluss an ein Gasversorgungsnetz hergestellt werden kann und eine anteilige Deckung des Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt." Paragraph 72 Absatz 5 ergänzt folgendermaßen: "Absatz 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Außerbetriebnahme einer mit Heizöl betriebenen Heizung und der Einbau einer neuen nicht mit Heizöl betriebenen Heizung im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen." Mit Spannung darf erwartet werden, wie diese Härtefallregelung in der Praxis umgesetzt werden wird.

Niedertemperatur-Heizkessel, Brennwertkessel und Heizungsunterstützung durch erneuerbare Energien fallen nicht unter das Austauschgebot von § 72 GEG

Der Wunsch nach einer energieeffizienten Heizung treibt trotz der oben genannten Ausnahmeregelungen viele Menschen um. Nach der Verabschiedung des Klimaschutzpakets ist zu erwarten, dass höhere Fördermaßnahmen oder sogar Abwrackprämien ins Haus stehen. Und bestimmte Verbrennungstechniken bleiben auch bei der Ölheizung erlaubt. Doch Achtung! Die Idee, den alten Heizkessel rauszuwerfen und durch ein neuwertiges Fabrikat zu ersetzen, ist nicht einmal die halbe Miete. So zieht zum Beispiel der Einsatz von Öl-Brennwerttechnik noch weitere Maßnahmen nach sich. Denn bei dieser Art der Verbrennung wird der Wasserdampf in den Abgasen ebenfalls genutzt. Das durch den Wärmetauscher entstehende Kondensat muss über eine Neutralisationseinheit fließen und darf anschließend in die Kanalisation abgeleitet werden. Im Brennerraum muss somit eine Abflussmöglichkeit geschaffen werden. Auch eine Schornsteinerneuerung steht an. Denn alte Schornsteine sind feuchteempfindlich und nicht säurebeständig. Neue Keramik- oder Kunststoffrohre lassen sich im günstigsten Fall in den bestehenden Kamin einbauen. Nicht zu vergessen ist, dass die Anwendung der Brennwerttechnik niedrige Rücklauftemperaturen erfordert, um die verborgene thermische Energie richtig ausnutzen zu können. Niedrige Vor- und Rücklauftemperaturen erfordern wiederum Flächenheizungen, zum Beispiel Boden- oder Wandheizungen. Wenn der Einbau von Flächenheizungen nicht möglich ist, sollten überdimensionierte Heizkörper eingebaut werden.

Weitere Informationen

www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/584-19.pdf
www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/584-19(B).pdf
heizung.de/oelheizung/wissen/oel-brennwertkessel-mit-warmwasserspeicher/
www.wissen.de/brennwerttechnik-und-wie-sie-funktioniert





 


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