Baubiologie und Oekologie

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Bayreuth, 18.04.2024

 

Auch private Stromerzeugung ist meldepflichtig

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Wer eine Photovoltaikanlage, ein Blockheizkraftwerk oder eine Biogasanlage betreibt, muss die Anlagedaten in das neu geschaffene Marktstammdatenregister eintragen. Ebenso Betreiber von KWK-Anlagen, Windenergieanlagen, Notstromaggregate und Batteriespeichern. Es handelt sich somit um ein behördliches Register für alle Anlagen und Einheiten im deutschen Energiesystem, welches von der Bundesnetzagentur seit Januar 2019 geführt wird. Für neue Anlagen gilt die Einmonatsfrist. Für Bestandsanlagen, die vor dem 30.6.2017 in Betrieb genommen wurden, gilt eine Verlängerungsfrist bis Januar 2021. Energieerzeuger, die seit 1.7.2017 bis 31.1.2019 betrieben wurden, mussten bis zum 31.7.2019 eingetragen worden sein. Für Batteriespeicher gilt eine Sonderregelung. Diese Daten müssen spätestens am 31.12.2019 im Register stehen.

Gesetzliche Grundlagen für Rechte und Pflichten

Die gesetzliche Grundlage bildet das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit den Paragraphen 111e und 111f. Daraus leitet sich die "Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten - Marktstammdatenregisterverordnung" (MaStRV) ab. Diese Vorschrift regelt, welche Anlagen gemeldet werden müssen und wer sich als Person oder als Organisation registrieren muss. Das Marktstammdatenregister ist teilweise öffentlich. Der volle Zugriff ist aber nur bestimmten Behörden erlaubt. Zu ihnen zählen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Umweltbundesamt, das statistische Bundesamt, die Finanzbehörden von Bund und Ländern und die Landesregulierungsbehörden. Wenn alle bestehenden Anlagen und Einheiten eingetragen sind, stehen etwa 2 Millionen Datensätzen zur Verfügung.

Marktakteure und Einheiten als wichtigste Begriffe im Marktstammdatenregister

Marktakteure, Einheiten und Anlagen erhalten nach der Registrierung eine sogenannte MaStR-Nummer. Diese Nummer besteht aus drei Buchstaben, welche die Marktfunktion bezeichnet, eine Versionsnummer, die mit der Ziffer "9" beginnt, zehn zufällig erzeugte Ziffern und einer zweistelligen Prüfziffer am Ende. So könnte eine Nummer für einen Stromnetzbetreiber in seiner Rolle als Anschlussnetzbetreiber lauten: SNB 9 0123456789 8 AN. In einem anderen Fall hätte ein Akteur im Gasmarkt in seiner Rolle als Transportkunde die Nummer AGM 9 9876543210 8 TK. Damit sind schon einige Begriffe genannt. Zum einen werden die Marktakteure und ihre Marktfunktion eingetragen. Ein weiteres Register beinhaltet die Einheiten, z.B. "Solaranlage Hausdach", die Art der Stromerzeugung und die erzeugte Leistung an sich. Am besten erschließt sich die Eintragungssystematik, wenn man selbst das Register aufruft.

Weitere Informationen

www.marktstammdatenregister.de/MaStR





 


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