Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 28.03.2024

 

Wie laut darf es in Deutschland sein?

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Lärm ist nicht gleich Lärm. Bewusst wird dies durch die Betrachtung von mindestens einem halben Dutzend Regelungen für bestimmte Lärmgattungen und deren zahlreiche Ausnahmen davon. Die Erstellung eines Lärmgutachtens übertrifft die Kompliziertheit einer Steuererklärung bei weitem: Straßenlärm, Fluglärm, Freizeitlärm oder Lärm von Baumaschinen werden jeweils gesondert beurteilt. Immer mehr in den Blickpunkt gelangen Geräusche aus technischen Anlagen wie Industrielüfter, Luftwärmepumpen oder Stirlingmotoren in Blockheizkraftwerken. Anlagengeräusche, die außerhalb von Gebäuden entstehen, werden anhand des Regelwerks der TA Lärm geprüft. Nach welchen Kriterien diese Geräusche im einzelnen beurteilt werden, soll nachstehend erläutert werden.

Der Immissionsrichtwert (IRW)

Je nach Einstufung eines Baugebietes in verschiedene Bereiche gelten unterschiedliche Richtwerte. Bedeutsam ist auch, ob das Geräusch tagsüber oder nachts auftritt. Die Nachtzeit rechnet sich von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Es gelten folgende Zuordnungen der Richtwerte zum Baugebiet in dB(A). Die erste Zahl ist der "Tagwert", die zweite Zahl der "Nachtwert":

• Industriegebiet 70 / 70
• Gewerbegebiet 65 / 50
• Kern-/Dorf-/Mischgebiet 60 /45
• Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlung 55 / 40
• Reines Wohngebiet 50 / 35
• Kurgebiet, Krankenhaus 45 / 35

Die Einstufung eines Baugebietes erfährt der Betroffene bei der Bauverwaltung seiner Kommune. Leider kann es vorkommen, dass ein "reines Wohngebiet" in einer Gemeinde gar nicht definiert ist. Dann erfolgt die Eingliederung in die nächsthöhere Stufe, also in ein allgemeines Wohngebiet.

Ermittlung des Beurteilungspegels

Der Lärmgeschädigte könnte die Vorstellung haben, mit einem selbst angeschafften Messgerät den Schallpegel zu ermitteln. Einen ersten Anhaltspunkt kann diese erste Messung bereits geben. Der Profi wird allerdings mit einem geeichten Schallpegelmessgerät inklusive eines Klasse1-Mikrofon arbeiten. Für die Beurteilung der Messausrüstung wird eigens eine DIN-Norm zur Verfügung gestellt: DIN 45656-1. Zudem sind mindestens drei Messungen zu verschiedenen Zeiten vorzunehmen. Der Tageswert ist über den gesamten Zeitraum von 16 Stunden zu mitteln. Für die Nachtzeit muss ein Mittelwert je Stunde gebildet werden. Die "lauteste Stunde" ist für die weitere Berechnung heranzuziehen. Zum Messwert ist gegebenenfalls ein Ton-/Informationszuschlag hinzuzurechnen. Der Zuschlag wird mit der Funktion LAFTeq minus LAeq ermitteln. Diese Berechnungsart sollte die Software des Messgerätes bereitstellen. Zum Abschluss des Berechnungsverfahren muss der Lärmgeschädigte noch eine Gemeinheit des Gesetzgebers in Kauf nehmen. Das Messergebnis wird um den "Messabschlag für Überwachungsmessung" in Höhe von 3 dB zugunsten des Anlagenbetreibers gemindert.

Warum können Geräuschpegel unterhalb des Immissionsrichtwertes zum Problem werden?

Geräusche von Generatoren für die Stromerzeugung sind sehr penetrant. Der gleichmäßige Summ- oder Brummton gemischt mit einem eigenartigen Klirren ergibt in vielen Fällen einen Beurteilungspegel von kleiner 40 dB(A) und liegt damit unter dem Immissionsrichtwert. Erfüllt die Geräuschanalyse die Kriterien der DIN 45680, dann liegt ein tieffrequentes Geräusch vor und die Überwachungsmessung müsste nach diesen Spielregeln beurteilt werden. Die Immissionsmessung erfolgt dann im Raum mit geschlossenen Fenstern. Ausgewertet werden die Schallpegel getrennt nach Terzen zwischen 8 Hz und 100 Hz und anschließend verglichen mit dem maximal zulässigen Mittelwert laut Beiblatt 1:1997-03.
Ist der Immissionsrichtwert nach dB/A eingehalten und liegt kein tieffrequentes Geräusch vor, wird der Geräuschgeschädigte vor Gericht voraussichtlich den kürzeren ziehen. Letztlich gibt die TA-Lärm aber auch die Vorgabe, die Geräuschbelastung der Anlage als Ganzes zu beurteilen. Hier wird zu beurteilen sein, wieviele Bewohner von dem Lärmproblem betroffen sind. Mit öffentlichem Druck lässt sich gegebenenfalls mehr erreichen, als mit einem Gerichtsprozess.

Mehr Informationen zur Schallpegelmessung:

Weitere Informationen

www.umweltmesstechnik-bayreuth.de/schall/schallpegelmessung.php





 


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