Baubiologie und Oekologie

Gesundes Wohnen und Arbeiten


Bayreuth, 19.04.2024

 

Trend zum Laserdrucker am Arbeitsplatz

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Der Preisverfall bei Laserdruckern und Kopierern sorgt dafür, dass immer mehr Arbeitgeber Büroarbeitsplätze mit schnellen Einzelplatzdruckern ausstatten. Doch gerade in der kalten Jahreszeit klagen Mitarbeiter oft über Erkrankungen der oberen Atemwege, wie Schnupfen, Niesen, Räuspern oder Halsschmerzen. Der Schadstoffausstoff von Laserdruckern steht schon seit mehr als zehn Jahren in Verdacht, die oben genannten Krankheitssymptome auszulösen. Mit einem "eindeutigen" Nachweis tut man sich allerdings schwer. Dennoch sind wissenschaftliche Hinweise in der Literatur zu finden. So hatte die Universität Gießen 2007 Arbeitsplätze an vier verschiedenen Standorten in Deutschland untersucht und festgestellt, dass nach Druckvorgängen in den Büros mehr Feinstaubanteile in der Raumluft waren als bei normalem Arbeitsbetrieb. Das Umweltbundesamt hat in einer kleinen Messreihe in der Prüfkammer festgestellt, das feine und ultrafeine Partikel beim Drucken freigesetzt werden. Ein Forschungsprojekt des Instituts für Umweltmedizin der Uni Freiburg hat gezüchtete Lungenzellen mit Abluft von Laserdruckern in Verbindung gebracht und dabei Entzündungsvorgange, oxidativen Stress und DNA-Schädigung festgestellt.

"Wer drucken will, muss laufen"

Nicht alle Arbeitgeber setzen auf Arbeitsplatzdrucker. Die Stadtverwaltung in Zürich hat aus Vorsorgegründen Laserdrucker in separate Räume gestellt. Den Mitarbeitern seien kurze Wege in den Druckerraum zuzumuten, unter dem Motto, wer drucken will, muss laufen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sieht im Gang zum Drucker sogar einen Zusatznutzen für die Gesundheit. Denn dadurch wird der Kreislauf angeregt und die Muskulatur gelockert. Auch das Umweltbundesamt in Dessau verzichtet auf Arbeitsplatzdrucker und stellt besondere Druckräume bereit. Die Finanzdirektion Nordrhein-Westfalen verwendet seit kurzem Tintenstrahldrucker anstatt Laserdrucker am Arbeitsplatz.

Gefährdungsbeurteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Die Gefährdungsbeurteilung der BAuA lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Zur Entwicklung einer Allergie gegen stoffliche Komponenten sind die vorhandenen Mengen an Feinstaub zu gering. Der Arbeitsplatzgrenzwert für alveolengängigen Staub liegt bei 0,5 mg/m3. Dieser sei bei Arbeitsplatzuntersuchungen unterschritten worden. Eine Unsicherheit sieht die Behörde in der Beurteilung der chemischen Zusammensetzung des Tonerstaubes. Hier können je nach Produkt verschiedene Schwermetalle zusammenwirken. Ein Sonderfall liegt laut BAuA vor, wenn Mitarbeiter mit schlechtem allgemeinen Gesundheitszustand dem Tonerstaub ausgesetzt sind. Hier rät die Behörde, den Mitarbeiter zur Vorsorgeuntersuchung zu schicken. Obwohl die Behörde aufgrund der bisherigen Forschungsergebnisse keine belastbaren Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Laserdruckern und Erkrankungen sieht, listet sie in einem eigenen Merkblatt Vorsorgeregeln um Umgang mit diesen Geräten auf.

Praktische Tipps im Umgang mit Laserdruckern und Kopierern

• Bei schlechter Lüftung, insbesondere im Winter, können sich die Krankheitssymptome verstärken. Die Arbeitsräume sollten deshalb ausreichend groß sein und gut belüftet werden.
• Wenn permanent große Druckaufträge abgearbeitet werden, sollten diese in einem getrennten Raum durchgeführt werden.
• Die Arbeitsfläche des Druckers sollte gut zugänglich sein, damit die Stelle leicht zu reinigen ist.
• Abluftöffnungen der Geräte dürfen nicht direkt auf Mitarbeiter gerichtet sein.
• Reinigungs- und Wartungsarbeiten sind durch geschulte Servicetechniker durchzuführen.
• Jede zusätzliche Staubentwicklung sollte vermieden werden: Wenn ein Papierstau beseitigt werden muss, sollte kein Papier gewaltsam aus dem Gerät herausgerissen werden.

Kann man sich auf den "Blauen Engel" beim Druckerkauf verlassen?

Kritiker bemängeln dass die Emissionsgrenze für den Erhalt des Blauen Engels zu hoch angesetzt sei. Aktuell werden Geräte zugelassen, die einen Ausstoß von kleiner 350 Milliarden Partikel nachweisen können. In einem Fernsehbeitrag des ARD-Magazins "defacto" erklärt ein Mitarbeiter von TÜV-Rheinland, dass Geräte am Markt sind, die einen Partikelausstoß im Millionenbereich haben, also um den Faktor 1000 niedriger liegen. Ein Mitarbeiter des Umweltbundesamtes räumte ein, dass die Messlatte in der Vergangenheit so niedrig gelegt wurde, weil zu wenig gute Geräte am Markt seien. Das UBA denkt jetzt über eine Senkung des Grenzwertes für den Partikelausstoß nach. Bis ein niedriger Grenzwert eingeführt ist, muss sich der Käufer den Partikelausstoß vom Hersteller gegebenenfalls bestätigen lassen.

Betroffene schließen sich bei nano-control.de zusammen

Die Stiftung Nano-Control betreut nach eigenen Angaben ca. 3500 Personen, die sich als Tonergeschädigte bezeichnen. Die Betroffenen wollen ihre Arbeitsunfähigkeit als Berufskrankheit anerkannt wissen. Der Weg ist steinig. Für Feinstaub im Innenraum gibt es noch keinen Grenzwert, wie er im Außenbereich für den Kraftfahrzeugverkehr festgelegt wurde. Michael Voges aus Lüdinghausen in NRW will vor Gericht ziehen. Er hat beim Facharzt einen Provokationstest machen lassen, aus dem hervorgeht, dass seine Hauterkrankung auf Tonerstaub zurückzuführen ist. Voges ist inzwischen so empfindlich geworden, dass er sich in Büroräumen mit Laserdruckern nicht mehr aufhalten kann und nun arbeitsunfähig ist. Bei Betroffenen im Anfangsstadium reicht es meistens aus, wenn sie Erholungsphasen vom Feinstaub bekommen, z.B. am Wochenende oder im Urlaub.

Links

Gefährdungsbeurteilung BAuA
Umweltbundesamt zu Laserdruckern
ARD-Magazin "defacto": Blauer Engel für Laserdrucker?
ZDF-Mediathek: Feinstaub - unterschätzte Gefahr
Interessengemeinschaft Tonergeschädigte
Ruhrnachrichten: Bericht eines Betroffenen
Tipps zum Umgang mit Drucker und Kopierer am Arbeitsplatz






 


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