Baubiologie und Oekologie

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Bayreuth, 19.04.2024

 

Radonfachtagung in München

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Die gesundheitlichen Risiken durch Radon und dessen Folgeprodukte, Richtlinien und Normen zur Messtechnik und die Radonprävention bei Neubauten stehen auf dem Programm der Radonfachtagung 2015 am 23. April in München. Organisiert wird die Veranstaltung vom Berufsverband Deutscher Baubiologen (VDB) in Kooperation mit dem Referat für Umwelt und Gesundheit der Landeshauptstadt München und dem Bauzentrum München. Die Moderation übernimmt Dr. Thomas Haumann, Vorstandsmitglied des VDB. Inzwischen stehen zahlreiche Methoden für die Messtechnik und neue Richtlinien zur Bewertung, zur Sanierungskontrolle und zur Quellensuche zur Verfügung. Sechs Fachreferenten beleuchten die Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln. Diskutiert wird auch die Risikobewertung von Thoron, einem kurzlebigen Radon-Isotrop. Die Tagung findet im Bauzentrum München, in der Willy-Brandt-Allee 10, statt. Nähere Infos auf der Webseite des VDB unter www.baubiologie.net.

Die Bundesregierung befürwortet einen Richtwert von 300 Bq/m3

Auf eine "Kleine Anfrage" der Fraktion "Die Linke" antwortete die Bundesregierung am 14.12.2014 schriftlich unter dem Titel "Langfristige Risiken der Exposition gegenüber Radon". Letztlich wird es zu der Empfehlung eines Richtwertes für Innenräume von maximal 300 Bq/m3 kommen. Die Bundesregierung kann sich offensichtlich nicht dazu durchringen, den wesentlich strengeren Richtwert der WHO mit 100 Bq/m3 zu übernehmen. "Die Festlegung stellt einen Kompromiss dar, der zum einem die Empfehlungen internationaler Fachorganisationen aufgreift, andererseits hinsichtlich der Machbarkeit des Radonschutzes in den verschiedenen europäischen Ländern ausreichende Flexibilität gewährleistet", geht aus der Anfrage hervor. Zur Erinnerung: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hatte bereits im Jahr 2004 einen Richtwert von 100 Bq/m3 vorgeschlagen. Dieser Richtwert ging auch seinerseits in den Entwurf einer neuen Gesetzesvorlage zum Radonschutz ein. Eine Festlegung wäre dringend notwendig, da bisher insbesondere bei Sanierungen von Schulgebäuden keine rechtliche Handhabe für die Behörden gegeben ist.

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Bildquelle: fotalia.com fotalia_8199650.xs






 


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